Hallo,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2013 zusammenzustellen. Dabei kam eine Frage zur Sinnhaftigkeit eines Verlustvortrags auf.
Meine Situtation ist die folgende:
Ich bin seit August 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt und habe in 2013 zusammen mit HiWi-Jobs früher im Jahr insgesamt ca. 11200€ verdient. Ziehe ich davon Werbekostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen (1825€) ab und berücksichtige noch einige Sonderausgaben, die in diesem Jahr für mein Studium angefallen sind, dann unterschreite ich den Freibetrag von 8130€.
Ursprünglich hatte ich vorgehabt, noch einen Verlustvortrag meines Auslandssemesters im Jahr 2010 zu machen (wohl zwischen 2000€ und 4000€ Werbungskosten; unter Vorbehalt, da Erststudium), habe aber nun den Eindruck, dass ich mir das sparen kann.
Meine erste Frage: Ist es richting, dass dieser Vortrag in meiner Situation sowieso verpuffen würde, da ich in 2013 sowieso schon unter der Freibetragsgrenze bin?
Ist außerdem meine Annahme richtig, dass ich sowohl die Werbungskostenpauschale als auch Sonderkosten für mein Studium (Sonder- und nicht Werbekosten, da Erststudium) geltend machen kann?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Dank und viele Grüße
Rückwirkender Verlustvortrag sinnvoll?
Re: Rückwirkender Verlustvortrag sinnvoll?
Ist außerdem meine Annahme richtig, dass ich sowohl die Werbungskostenpauschale als auch Sonderkosten für mein Studium (Sonder- und nicht Werbekosten, da Erststudium) geltend machen kann?
in 2013 wirken die sich aus, aber in 2010 haben die keine Auswirkung auf einen Verlustvortrag.
Ist es richtig, dass dieser Vortrag in meiner Situation sowieso verpuffen würde, da ich in 2013 sowieso schon unter der Freibetragsgrenze bin?
Kann man nicht sagen, da dazwischen noch 2 weitere Jahre liegen. Sofern es zum 31.12.2010 ein Verlustvortrag geben sollte, so ist die Frage, was in den Folgejahren passiert, da der Verlustvortrag immer nur in das direkt folgende Jahr übertragen wird. Waren dort Einkünfte oder weitere Verlust?
in 2013 wirken die sich aus, aber in 2010 haben die keine Auswirkung auf einen Verlustvortrag.
Ist es richtig, dass dieser Vortrag in meiner Situation sowieso verpuffen würde, da ich in 2013 sowieso schon unter der Freibetragsgrenze bin?
Kann man nicht sagen, da dazwischen noch 2 weitere Jahre liegen. Sofern es zum 31.12.2010 ein Verlustvortrag geben sollte, so ist die Frage, was in den Folgejahren passiert, da der Verlustvortrag immer nur in das direkt folgende Jahr übertragen wird. Waren dort Einkünfte oder weitere Verlust?
Re: Rückwirkender Verlustvortrag sinnvoll?
in 2013 wirken die sich aus, aber in 2010 haben die keine Auswirkung auf einen Verlustvortrag.
Alles klar, die Frage war auch in Hinsicht auf 2013 gemeint
Kann man nicht sagen, da dazwischen noch 2 weitere Jahre liegen. Sofern es zum 31.12.2010 ein Verlustvortrag geben sollte, so ist die Frage, was in den Folgejahren passiert, da der Verlustvortrag immer nur in das direkt folgende Jahr übertragen wird. Waren dort Einkünfte oder weitere Verlust?
Stimmt, da hätte ich etwas ausführlicher sein sollen. In den Jahren dazwischen hatte ich weitere HiWi-Verträge, von denen ich aber bis jetzt davon ausging, dass sie kein Problem darstellen, da sie bei unter 400€ im Monat lagen.
Nun habe ich jedoch gerade gelesen, dass sie dazu hätten Pauschal versteuert werden müssen. Dies scheint bei mir aber nicht der Fall zu sein, da ich für diese Jobs eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, in der steht, dass dem Lohnsteuerabzug die Steuerklasse I zugrunde gelegt wurde.
Ist diese Annahme richtig?
Falls ja, sollte der Verlustvortrag endgültig umsonst sein, da er dann von diesen HiWi-Jobs (3000€-3500€ im Jahr) aufgefressen wird, oder?
Alles klar, die Frage war auch in Hinsicht auf 2013 gemeint
Kann man nicht sagen, da dazwischen noch 2 weitere Jahre liegen. Sofern es zum 31.12.2010 ein Verlustvortrag geben sollte, so ist die Frage, was in den Folgejahren passiert, da der Verlustvortrag immer nur in das direkt folgende Jahr übertragen wird. Waren dort Einkünfte oder weitere Verlust?
Stimmt, da hätte ich etwas ausführlicher sein sollen. In den Jahren dazwischen hatte ich weitere HiWi-Verträge, von denen ich aber bis jetzt davon ausging, dass sie kein Problem darstellen, da sie bei unter 400€ im Monat lagen.
Nun habe ich jedoch gerade gelesen, dass sie dazu hätten Pauschal versteuert werden müssen. Dies scheint bei mir aber nicht der Fall zu sein, da ich für diese Jobs eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, in der steht, dass dem Lohnsteuerabzug die Steuerklasse I zugrunde gelegt wurde.
Ist diese Annahme richtig?
Falls ja, sollte der Verlustvortrag endgültig umsonst sein, da er dann von diesen HiWi-Jobs (3000€-3500€ im Jahr) aufgefressen wird, oder?
Re: Rückwirkender Verlustvortrag sinnvoll?
Ist diese Annahme richtig? Ja.
Falls ja, sollte der Verlustvortrag endgültig umsonst sein, da er dann von diesen HiWi-Jobs (3000€-3500€ im Jahr) aufgefressen wird, oder? Ebenfalls ja.
Falls ja, sollte der Verlustvortrag endgültig umsonst sein, da er dann von diesen HiWi-Jobs (3000€-3500€ im Jahr) aufgefressen wird, oder? Ebenfalls ja.
Re: Rückwirkender Verlustvortrag sinnvoll?
Alles klar.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Vielen Dank für die schnellen Antworten!