Verlustvortrag Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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laurü
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Registriert: 1. Jun 2017, 11:10

Verlustvortrag Studium

Beitrag von laurü »

Hallo liebe Steuerexperten,

ich habe gerade meine ersten Steuerbescheide für mein Studium erhalten und frage mich, wie der Verlustvortrag genau funktioniert. Ich habe insgesamt einen Verlustvortrag von 40.000€ für mein Studium (2011-2015) erhalten. Allerdings in 2015 auch als Werkstudent 14.000€ verdient (10.000€ Werbungskosten für 2015, 1.000€ Steuern gezahlt). Somit hat das Finanzamt 14.000€ - 10.000€ gerechnet und die Differenz (4.000€) von meinem Verlustvortrag (40.000€-4.000€) abgerechnet, sodass "nur noch" 36.000€ für das nächste Jahr übertragen werden. Allerdings hätte ich die 1.000€ gezahlten Steuern so oder so wieder bekommen, da meine Werbungskosten doch bei 10.000€ lagen, richtig?

Nun habe ich auch schon gelesen, dass ich den Verlustrücktrag im Mantelbogen hätte begrenzen können (Zeile 93?). Wie wäre dann der optimale Verlustrücktrag in meinem Fall? 0€? Ist das möglich? Und wären dann von den 40.000€ die 4.000€ nicht abgezogen worden? Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit dies nachträglich einzufordern bzw. Widerspruch einzulegen?

Vielen Dank im Voraus!
Laura
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Die Fragestellung ist völlig wirr - wie soll denn die Begrenzung des RÜCKtrags gegen einen VORtrag helfen?
laurü
Beiträge: 3
Registriert: 1. Jun 2017, 11:10

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von laurü »

Hallo,

vielen Dank schon einmal für die Rückmeldung. Ja, leider bin ich selbst auch ziemlich verwirrt.

Also vielleicht einfacher gefragt, hätte ich bzw. könnte ich irgendwie meinen Verlustvortrag der verrechnet wird, für die folgenden Jahre bzw. auch für 2015 begrenzen?

Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Also vielleicht einfacher gefragt, hätte ich bzw. könnte ich irgendwie meinen Verlustvortrag der verrechnet wird, für die folgenden Jahre bzw. auch für 2015 begrenzen? Nein, können Sie nicht.
laurü
Beiträge: 3
Registriert: 1. Jun 2017, 11:10

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von laurü »

Okay, vielen Dank für die Rückmeldung :-)
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