Ausgaben Studium bei zweiter Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Schaf
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mai 2017, 19:45

Ausgaben Studium bei zweiter Steuererklärung

Beitrag von Schaf »

Hallo,

ich lese immer wieder etwas zu meinen Anliegen, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Daher hier meine Frage.

Ich habe studiert (Bachelor 2008-11, Master 2011-12 und Promotion 2013-16) und habe nur für 2015 eine Steuerklärung abgegeben. Da ich aber in 2015 nur ganze 60 EUR Steuern zahlen musste, war es kein Problem diese auf Grund der Pauschalbeträge zurück zu bekommen.

Die Steuererklärung für 2016 wird nun für mich wesentlich spannender, da ich deutlich mehr durch meine Promotion verdient habe! Kann ich nun noch für 2013 und 2014 angefallende Kosten rückwirkend geltend machen? Diese beiden Jahre müssten ja als Zweitausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden können? Ich habe leider widersprüchliche Aussagen bekommen, ob durch die für 2015 abgegebenen Steuererklärung die Jahre 2013-2014 verfallen?

Wenn ja, wie ist die beste Vorgehensweise? Eine Steuererklärung für 2013 und 2014 mit den Angaben zu den Werbungskosten für die Zweitausbildung gleichzeitig mit der für 2016 einreichen?
Jetzt wird es noch ein wenig komplizierter. Ich hatte bis 2015 einen Nichtveranlagerungsbescheid, da ich viele Zinsen aus Bausparverträgen etc. hatte. Kann dies ggf. zu Problemen dann nachträglich führen?

Vielen Dank für die Hilfe
Julian
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Ausgaben Studium bei zweiter Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Die Erklärungen 2013 und 2014 können noch eingereicht werden. Jedes Steuerjahr wird für sich betrachtet. Ein Ausschluss wäre nur der Ablauf der Festsetzungsfrist, was hier aber noch nicht gegeben ist.
Hinsichtlich der Nichtveranlagungsbescheinigung folgendes: Die Kapitalerträge sind mit zu erklären. Entweder entfallen auf den Betrag, der über dem Sparerpauschbetrag liegt die Kapitalertragsteuer oder die Einkünfte werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen (bei Antrag auf Günstigerprüfung, Anlage KAP) in die normale Steuerberechnung angerechnet.
Hier ist dann fraglich, ob die Werbungskosten und damit negativen Einkünfte größer sind als die anderen positiven Einkünfte, denn nur ein negativer "Gesamtbetrag der Einkünfte" führt zu einem Verlustvortrag, der in das Folgejahr übertragen wird. Im Folgejahr wird dann versucht diesen zu verrechnen. Unterm Strich müssten deine negativen Einkünfte aus dem Zweit-Studium also die positiven Einkünfte von 2013, 2014 und 2015 übersteigen, damit zum 31.12.2015 ein Verlust übrig bleibt, der in 2016 angerechnet werden könnte. Sollte dieses nicht so sein, dann lohnt es sich nicht die Steuererklärungen auszufüllen, da es keine steuerliche Auswirkung haben wird.
Schaf
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mai 2017, 19:45

Re: Ausgaben Studium bei zweiter Steuererklärung

Beitrag von Schaf »

Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis! Ja, das wird schwierig mit den negativen Einkünften, da ich ja einen Nichtveranlagerungsbescheid beantragt habe, weil meine Zinsen halt deutlich über dem Sparerpauschbetrag waren.
Dann kann ich mir die Arbeit sparen und konzentriere mich auf die Steuererklärung für 2016 und gucke mal, was ich alles bei den Werbungskosten zusammenbekomme ;-)

Viele Grüße
Julian
Antworten