Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Absetzbarkeit einer Promotionsfeier als Werbungskosten/(Sonderausgaben).
Die Promotionsfeier fand im Anschluss an meine Disputation in den Räumlichkeiten der Uni statt und dauerte ca. 1 Stunde (reguläre Arbeitszeit).
Serviert wurde Fingerfood und Getränke von einer Catering Firma auf eigene Rechnung. Eingeladen waren pauschal die ehemaligen Kollegen des Lehrstuhls sowie die Promotionskomission.
Zum Zeitpunkt der Disputation war ich bereits in der Wirtschaft angestellt uns somit externer Promovent.
Handelt es sich in diesem Fall um eine Bewirtung aus "beruflichem" Anlass?
(Bspw. wie hier beschrieben: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co ... 40822.html oder hier http://www.finanztip.de/werbungskosten/ )
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Promotionsfeier als Werbungskosten absetzbar?
Re: Promotionsfeier als Werbungskosten absetzbar?
Handelt es sich in diesem Fall um eine Bewirtung aus "beruflichem" Anlass? Offenbar nicht - es waren ja nicht Ihre Kollegen, die da eingeladen waren. Aber selbst das wäre keine Garantie, wie dieser Beitrag belegt: https://doktorandenforum.de/board/viewtopic.php?t=5814