Hallo Zusammen,
mal folgender Fall: A lebt seit > 5 Jahren in der Schweiz und arbeitet dort. Nach wie vor aber deutscher Staatsbürger. Der Bruder B lebt in D. Das einzige Vermögen von A ist eine vermietete Immobilie in Dwo die Mutter von A + B noch ein Wohnrecht hat in einem Teil des Zweifamilienhauses. A verstirbt und hat B als Alleinerben eingesetzt.
Frage: muss die Erbschaft nun in Deutschland mit ca. 20 % (Steuersatz unter Geschwister nach Freibetrag 20 T€ meine ich) versteuert werden oder in der CH da Erblasser in der Ch ansässig, da sind es ca. 4 %, je nach Kanton...
Da gab es doch irgend eine EU Richtlinie dazu, aber ich finde nichts passendes...