Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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GrosserGnom
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Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von GrosserGnom »

Hallo,
ich habe im Jahr 2016 einen langjährigen Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet.
Es ging um eine Karenzentschädigung, die mein ehemaliger Arbeitgeber mir im Jahr 2013 nicht zahlen wollte.
Der Rechtsstreit wurde jetzt beigelegt und ich habe eine Vergleichssumme in Höhe von 5000€ erhalten, wobei das ca. 33% der eigentlich zu zahlenden Karenzsumme ist.

Frage 1: muss ich das besteuern und wenn ja, als was? Eigentlich ist eine Karenzentschädigung meines Wissens ja Eink. aus n.s.Tätigkeit, fällt aber unter die außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ist das mit der Vergleichszahlung dann automatisch auch so?

Frage 2: kann ich meine Anwaltskosten, die ich in den Jahren 2013-2016 für diesen Rechtsstreit gezahlt habe, alle in 2016 geltend machen? Oder nur die, die ich auch in 2016 gezahlt habe? Eigentlich gilt ja das Abflussprinzip, aber gibt es bei Anwaltskosten vielleicht eine Ausnahme, weil sich das ja regelmäßig über einige Jahre zieht?

Vielen Dank für die Hilfe, habe schon Steuergesetze und Internet durchwühlt, aber nichts gefunden :-/
muemmel
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von muemmel »

Ist das mit der Vergleichszahlung dann automatisch auch so? Ja. Es sollte also 2018 unbedingt eine Steuererklärung für 2017 gemacht werden, damit die Fünftelregelung angewandt wird.
aber gibt es bei Anwaltskosten vielleicht eine Ausnahme Nö, die gibt es nicht. Und falls Sie schon Erklärungen für die betreffenden Jahre gemacht haben, können Sie gar nichts mehr absetzen...
GrosserGnom
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von GrosserGnom »

Vielen Dank für die Antwort!

Schade um die Anwaltskosten, aber was solls...

Da ich ja die Zahlung als Vergleichssummer bekommen habe, besteuere ich die Zahlung ja und nicht der Arbeitgeber. Dann trage ich das vermutlich in Anlage N, Zeile 20 "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde" ein? Wie erreiche ich dann, dass die Fünftelregelung zur Anwendung kommt?
muemmel
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von muemmel »

Es handelt sich um eine Entschädigung - die kam im Formular für 2016 in die Zeile 17 und die Zeilen 18 und 19 bleiben halt leer, da ja keine Steuern abgezogen wurden.
Wie erreiche ich dann, dass die Fünftelregelung zur Anwendung kommt? Das genügt dann dafür.
GrosserGnom
Beiträge: 4
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von GrosserGnom »

Nochmal vielen Dank für die Antwort.
meinst du Zeile 17 in der Anlage N? Das wäre "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte"!?? :?:

Und ich hab ja keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, entsprechend blinkt alles rot auf, wenn ich da nur eine Zahl mittendrin eintrage :?
muemmel
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von muemmel »

meinst du Zeile 17 in der Anlage N? Das wäre "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte"!?? Nö, wäre es nicht - keine Ahnung, was Sie da für ein Formular haben. Bei mir steht jedenfalls "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre": https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... AB2F53CDC7
GrosserGnom
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von GrosserGnom »

Ich benutze Elster... Verrückt, da kann ich diese Zeile nur im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen und das geht wie gesagt nicht, weil ja die ganzen anderen Zeile dafür nicht vorhanden sind, beginnend schon mit der Lohnsteuerklasse...
muemmel
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Re: Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)

Beitrag von muemmel »

Ihr Elster-Problem kann ich leider auch nicht lösen, es sei denn mit dem Rat, doch einfach die Papierversion zu benutzen. Haben Sie das Geld denn schon 2016 erhalten? Sonst wäre ja vorläufig gar keine Erklärung nötig...
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