Hilfe - Erste Steuererklärung nach dem Studium.

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bachelor.
Beiträge: 1
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Hilfe - Erste Steuererklärung nach dem Studium.

Beitrag von Bachelor. »

Hallo zusammen,

ich möchte in diesem Jahr meine aller erste Steuererklärung abgeben, und meine Studienkosten rückwirkend von der Steuer absetzen.
Hier kurze Erläuterung zu meiner Person:
2010 bis 02/2013 Berufsausbildung
03/2013 bis 03/2016 Vollzeit Bachelor-Studium
04/2016 bis 12/2016 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Ausbildung und Studium erfolgreich abgeschlossen.
Studienort: war 250 km von zu Hause entfernt (als 2.Wohnsitz gemeldet)

Nun möchte ich in diesem Jahr meine 1.Steuererklärung abgeben, und die Kosten seit dem Jahr 2013 rückwirkend geltend machen.
Kann ich nun die Miete, Studiengebühren, Fahrgeld etc. aus den Jahren 2013-2016 nachträglich als Werbungskosten angeben?
Muss ich für jedes einzelne Jahr nachträglich eine separate Steuererklärung abgeben? Oder kann ich die kompletten Studienkosten im Jahr 2016 als Werbungskosten angeben?
Während meines Studium habe ich Bafög-Einkünfte und Einkünfte aus einem 450€ Job gehabt.
Diese Einkünfte brauche ich nicht mit angeben, richtig?

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand ein Stück weit helfen könnte. Für eure Comments bedanke ich mich schon mal vorab.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hilfe - Erste Steuererklärung nach dem Studium.

Beitrag von schlauelia »

es muss für jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden: also ab 2013! Der Minijob, wenn tatsächlich über Minijobzentrale angerechnet,muss nicht angegeben werden. BaFöG ist kein Einkommen - steuerlich gesehen.
Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hilfe - Erste Steuererklärung nach dem Studium.

Beitrag von muemmel »

es muss für jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden: also ab 2013! Genaugenommen einen Antrag auf Verlustfeststellung (für 13-15).
Kann ich nun die Miete, Studiengebühren, Fahrgeld etc. aus den Jahren 2013-2016 nachträglich als Werbungskosten angeben? Und Sie haben an zwei Orten Miete gezahlt? Sonst ist es nämlich keine doppelte Haushaltsführung und Miete und Fahrtkosten werden zumindest für 14-15 nicht mehr anerkannt (2013 war das noch liberaler geregelt). Siehe hier: https://www.studis-online.de/StudInfo/S ... hp?seite=2
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