Bafög und Mieteinnahmen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jaysol
Beiträge: 1
Registriert: 7. Mär 2017, 20:26

Bafög und Mieteinnahmen

Beitrag von jaysol »

Hallo liebe Forengemeinde,

ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen, denn wir sind uns absolut unsicher bezüglich unserer Situation.

Folgender Fall:

A hat eine Eigentumswohnung die er selbst zum Wohnen nutzt und noch nicht abbezahlt ist, also werden die Raten monatlich an die Bank bezahlt. Die Wohnung kostet 800€ warm. B möchte jetzt bei A einziehen, ist noch Student und bekommt den Höchstsatz an Bafög. B würde 300€ pro Monat an A bezahlen. A muss infolge dessen einen Mietvertrag abschließen, den B beim Bafögamt einreicht. A und B sind ein Paar, wohnen dann demnach also zusammen, sind aber nicht verheiratet.

Wie verhält sich das mit den Steuern? Muss A am Ende des Jahres das als "Mieteinnahmen deklarieren" und dann darauf Steuern nachbezahlen? Ist es bei "Untermiete" anders geregelt? A möchte keine Probleme mit dem Finanzamt haben, möchte aber auch nicht am Ende des Jahres die "Mieteinnahmen" so versteuern, dass er Minus macht und B praktisch die "Miete" aus dem Fenster wirft, weil es von A komplett versteuert werden muss und "weg" ist.

Da die Wohnpauschale beim Bafög seit Jahren ja unabhängig vom tatsächlichen Mietbetrag ist, ist es doch egal, ob B auch gratis bei A wohnt, oder? D.h. B muss lediglich korrekt nachweisen, dass sie nicht bei den Eltern oder im elterlichen Eigentum wohnt und bekommt demnach dann den Höchstsatz? Es heißt wohl, dass mittlerweile kein Mietvertrag mehr eingereicht werden muss, da lediglich die Meldebescheinigung für den neuen Wohnort und ggf. eine Erklärung vorliegt, dass es sich nicht um die Wohnung der Eltern handelt. Ist es demnach dann möglich, dass B nicht 300€ an "Miete" bezahlt, sondern dafür aus privater Vereinbarung A nichts gibt, sondern dafür einkaufen geht, tanken usw.?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bafög und Mieteinnahmen

Beitrag von muemmel »

Muss A am Ende des Jahres das als "Mieteinnahmen deklarieren" und dann darauf Steuern nachbezahlen? Keine Ahnung - Sie erwähnen ja nicht, welche Einnahmen A sonst noch hat...
A möchte keine Probleme mit dem Finanzamt haben, möchte aber auch nicht am Ende des Jahres die "Mieteinnahmen" so versteuern, dass er Minus macht und B praktisch die "Miete" aus dem Fenster wirft, weil es von A komplett versteuert werden muss und "weg" ist. Die Steuern betragen ja auch nie 100 % der Einnahmen - oder was soll mit "weg" gemeint sein? Und natürlich kann A die Abschreibung der Wohnung, konkret des vermieteten Teils, gegen seine Einnahmen rechnen.
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