Fortbildungskosten absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Grumpf
Beiträge: 4
Registriert: 6. Mär 2017, 21:40

Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von Grumpf »

Hallo,

ich möchte dieses Jahr eine Fortbildung von der Steuer 2016 absetzen. Alles drum und dran belaufen sich die Kosten auf ca. 6500 Euro.
Ich habe alles soweit bei Wiso (aktuell noch die Testversion) eingetragen und die Fortbildungskosten als Werbungskosten abgesetzt.
Gemeinsam mit den übrigen Werbungskosten, sowie Beerdigungskosten komme ich auf ca. 9500€ die ich absetzen möchte.

Ich bin nun etwas irritiert über die Summe der Rückzahlung, die mir bei Wiso angezeigt wurde. Diese beläuft sich alles in allem auf ca. 1000 Euro.
Da ich von bekannten erfahren habe, dass ich die Fortbildung zu einem großen Teil von der Steuer erstattet bekomme, sowie aus eigenen Erfahrungen der letzten Jahre, habe ich mit einer etwas höheren Rückzahlung gerechnet. Zumal der Anteil, der nach Eintrag der Fortbildungskosten hinzu kam, lediglich ca. 500€ beträgt.

Zum einen würde mich nun interessieren ob die Rückzahlung von 1000€, bei der Höhe der Ausgaben realistisch ist?
Hat vielleicht jemand Erfahrungswerte bezüglich des Themas Fortbildungskosten?
Kann das Tool möglicherweise bestimmte Inhalte noch nicht einbeziehen?

Möglicherweise habe ich auch etwas falsch eingetragen. Ich möchte die Steuererklärung natürlich gern korrekt abgeben.

Sollten noch Infos notwendig sein, gebe ich diese gern.


Grüße und dank!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von schlauelia »

Beerdigungskosten? Sind keine Werbungskosten und nur in Ausnahmefällen a.o. Belastung.

Die Rückzahlung erscheint mir auch niedrig bei 6.500,-- Fortbildung, aber haben Sie denn auch alles richtig eingetragen? Wie hoch ist das Brutto?

Lia
Grumpf
Beiträge: 4
Registriert: 6. Mär 2017, 21:40

Re: Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von Grumpf »

Hallo,

nun musste die Steuererklärung doch noch etwas liegen bleiben.

Die Beerdigungskosten habe ich auch als außerordentliche Belastung angegeben. Nicht als Werbungskosten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass diese ebenfalls einbezogen sind.

Ich denke schon, dass alles richtig eingetragen ist. Die Maske lässt nicht so viele Fehler zu.
Es ist alles in Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungskosten, Kursgebühren und sonstige Kosten aufgeschlüsselt.

Brutto Einnahmen in 2016?
Diese belaufen sich lediglich auf ca. 13.515,75 Euro sowie ca. 9.773 Euro Ersatzleistungen.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist laut Wiso allerdings auch eine zu hohe, einbehaltene Lohnsteuer angegeben. Ca. 740 Euro zuviel.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von schlauelia »

und wieviel Lohnsteuer wurde im ganzen Jahr gezahlt?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von StephanM »

Beerdigungskosten können nur dann außergewöhnliche Belastung sein, wenn das Vermögen des Verstorbenen nicht ausreicht um diese Kosten selber zu tragen.

Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es auch noch einen Eigenanteil der sich Prozentual vom Einkommen berechnet. Der Prozentsatz hängt dabei von den persönlichen Verhältnissen ab hinsichtlich Ehe und Kinder.

Zum einen würde mich nun interessieren ob die Rückzahlung von 1000€, bei der Höhe der Ausgaben realistisch ist?

Die Höhe der Rückzahlung ist nicht nur abhängig von den geltend gemachten Kosten, sondern auch, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist und wie viel Lohnsteuer oder andere Vorauszahlungen überhaupt geleitstet wurden. Wenn nur 1.000 EUR an Lohnsteuer gezahlt wurden, dann kann man auch nur diese 1.000 EUR zurück bekommen. Wenn der persönliche Steuersatz aufgrund eines niedrigen Einkommens gering ist, dann fällt auch die Erstattung gering aus.
Grumpf
Beiträge: 4
Registriert: 6. Mär 2017, 21:40

Re: Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von Grumpf »

Hallo,

das Gehalt war im letzten Jahr nicht so hoch, wie gesagt, 13.515,75 € Arbeitslohn, sowie 9.773,00 € Ersatzleistungen.
Somit wurden laut Lohnsteuerbescheinigung auch nur 982, 04 € Lohnsteuer einbehalten.

Nach etwas Recherche und dem Post von StephanM, wird mir die ganze Sache nun natürlich auch etwas klarer. Wenn sich die Rückzahlung nach der gezahlten Lohnsteuer richtet, liegt die Auszahlung, laut WISO, nun ja sogar höher als die gezahlte Lohnsteuer.

Bisher hatte ich nie so viel abzusetzen und bin dadurch nie in diese Situation gekommen. Dementsprechend kam mir die Rückzahlung, bei der Höhe der Ausgaben natürlich etwas komisch vor. Aber es scheint ja aber alles in die richtige Richtung zu gehen.
Grumpf
Beiträge: 4
Registriert: 6. Mär 2017, 21:40

Re: Fortbildungskosten absetzen

Beitrag von Grumpf »

Habe ich das alles richtig erkannt?
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