Hallo Forumsteilnehmer,
ich habe seit 2008 keine Einkommensteuererkärung abgegeben.
Bin selber und meine Frau Arbeitnehmer (Steuerklassen III, IV) und haben keine weiteren Einnahmen.
Nachdem das Finanzamz seit 2008 keine Abgabe der Steuererklärung verlangt hat (keine Frist gesetzt hat), habe ich auch keine abgegeben.
- Meine Frage kann ich so weiter machen oder mache ich mich strafbar ?
- Falls ich eine Einkommensteuererkärung abgeben muss für wieviele Jahre Rückwirkend ?
Danke und Grüße
St--003
Seit 2008 keine Einkommensteuererkärung abgegeben.
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Seit 2008 keine Einkommensteuererkärung abgegeben.
Steuerklassen III/IV geht gar nicht - vermutlich III/V.
Meistens verschenkt man Geld, wenn man keine Erklärung abgibt. Dazu kommt es auch auf die Höhe der jeweiligen Einnahmen hier an.
Man könnte dies ja mal durchrechnen anhand von Steuerprogrammen oder einer Lohnsteuerhilfevereins.
Es ist auch unerklärlich, dass bei der Kombination 3/5 das FA keine Erklärungen angefordert hat - aber das gibt es immer wieder und ...
Lia
Meistens verschenkt man Geld, wenn man keine Erklärung abgibt. Dazu kommt es auch auf die Höhe der jeweiligen Einnahmen hier an.
Man könnte dies ja mal durchrechnen anhand von Steuerprogrammen oder einer Lohnsteuerhilfevereins.
Es ist auch unerklärlich, dass bei der Kombination 3/5 das FA keine Erklärungen angefordert hat - aber das gibt es immer wieder und ...
Lia
Re: Seit 2008 keine Einkommensteuererkärung abgegeben.
Meine Frage kann ich so weiter machen oder mache ich mich strafbar ? U. u. schon - es weiß mangels konkreter Angaben ja nun keiner, ob Sie Steuern hinterziehen (strafbar) oder verschenken (nicht strafbar).
Falls ich eine Einkommensteuererkärung abgeben muss für wieviele Jahre Rückwirkend ? Für 7 Jahre.
Falls ich eine Einkommensteuererkärung abgeben muss für wieviele Jahre Rückwirkend ? Für 7 Jahre.
Re: Seit 2008 keine Einkommensteuererkärung abgegeben.
Hallo zusammen,
erstmal ein gutes neues und erfolgreiches Jahr an alle ...,
Danke für eure Antwort.
Korrektur: Steuerklassen III/V
- D.h. wenn ich die Steuererklärung für 7 Jahre machen müsste, beträfe es die Steuererklärungen für die Jahre:
2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 ?
- Warum hat sich das Finanzamt bei mir nicht gemeldet, wie gehe ich jetzt am besten vor ?
Ich möchte mich auf keinen Fall hier strafbar machen falls ich ein Paar Euros zurückzahlen müsste ? (gehe ich eher davon aus)
Danke und Grüße
erstmal ein gutes neues und erfolgreiches Jahr an alle ...,
Danke für eure Antwort.
Korrektur: Steuerklassen III/V
- D.h. wenn ich die Steuererklärung für 7 Jahre machen müsste, beträfe es die Steuererklärungen für die Jahre:
2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 ?
- Warum hat sich das Finanzamt bei mir nicht gemeldet, wie gehe ich jetzt am besten vor ?
Ich möchte mich auf keinen Fall hier strafbar machen falls ich ein Paar Euros zurückzahlen müsste ? (gehe ich eher davon aus)
Danke und Grüße
Re: Seit 2008 keine Einkommensteuererkärung abgegeben.
Warum hat sich das Finanzamt bei mir nicht gemeldet Das ist vollkommen egal - Sie haben die Gesetze zu beachten, auch wenn Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden.
wie gehe ich jetzt am besten vor ? Sie reichen die überfälligen Steuererklärungen ein.
wie gehe ich jetzt am besten vor ? Sie reichen die überfälligen Steuererklärungen ein.