Hallo Zusammen,
ich habe als Pendler eine Lohnsteuerermäßigung bei meinem Finanzamt beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt hat mir ein Arbeitskollege gesagt, dass ich bei meiner nächsten Einkommensteuererklärung keine Fahrtkosten mehr angeben darf. Jetzt ist meine Frage, ob mein Arbeitskollege recht hat, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Gruß
Angel76
Lohnsteuerermäßigung
Re: Lohnsteuerermäßigung
Jetzt ist meine Frage, ob mein Arbeitskollege recht hat Natürlich nicht - Sie müssen selbstverständlich Ihre Fahrtkosten angeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Sie Ihre Ermäßigung auch zu Recht bekommen haben.
Re: Lohnsteuerermäßigung
Danke für die schnelle Antwort.