Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lurre
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Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Beitrag von lurre »

Hallo an die Forengemeinde,

ich habe eine Frage zu den Abgaben, die auf die den Freitbetrag von 2400€ überschreitenden Einnahmen anfallen.
Ich arbeite derzeit nebenberuflich auf Honorarbasis im Rahmen eines Deutschkurses für Flüchtlinge.
Es ist zu erwarten, dass ich den Freibetrag von 2400€ um etwa 2000€ überschreite.

Soweit ich das verstanden habe, gebe ich die gesamten Einnahmen bei der Steuererklärung an und der Freibetrag wird automatisch abgezogen.

Gibt es eine Möglichkeit, im Voraus zu errechnen, wie hoch die Abgaben auf den Überschuss in etwa ausfallen werden?
Ist dieser Überschuss zudem sozialversicherungspflichtig?
Je nachdem wie hoch die Abgaben entfallen, könnte die Tätigkeit nicht mehr lukrativ genug sein, um diese auszuüben, während ich in meinem Hauptberuf beispielsweise Überstunden "abfeiere". Daher wäre eine wenigstens ungefähre Abschätzung der tatsächlichen Einnahmen hilfreich, bevor nächsten Sommer die große Überraschung kommt :)

Mein Arbeitgeber handhabt es so, dass ich eine Rechnung mit meinen geleisteten Stunden schreibe und diese entsprechend in voller Höhe beglichen wird. Mir wurde bloß gesagt, dass ich das nächstes Jahr versteuern müsse. Mehr wüssten sie dazu auch nicht.
Ich denke eine Abrechnung über einen 450€ Job für den Überschuss kommt vom Arbeitgeber her nicht in Frage.

Das gemeinsame Jahresbruttoeinkommen meiner Frau und mir aus der hauptberuflichen Tätigkeit wird sich in etwa auf 30.000€ belaufen.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Beitrag von muemmel »

Gibt es eine Möglichkeit, im Voraus zu errechnen, wie hoch die Abgaben auf den Überschuss in etwa ausfallen werden? Ja. Es sind 2.000 Euro steuerpflichtige Einnahmen. Davon gehen 400 Euro Sozialabgaben ab, die sich grob geschätzt zu 3/4 steuerlich absetzen lassen - es bleiben also 1.700 Euro. Und da Sie einen Grenzsteuersatz von etwa 25 % haben, sind da ca. 425 Euro Einkommensteuer anzusetzen, plus 25 Euro Soli und ggf. Kirchensteuer.
lurre
Beiträge: 4
Registriert: 20. Sep 2016, 11:22

Re: Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Beitrag von lurre »

Vielen Dank für die zügige Rückmeldung!!, die aber weitere Fragen aufwirft :)

Wie werden die Sozialabgaben abgezogen? - Der Arbeitgeber überwiest mir wie gesagt einfach den Gesamtbetrag und scheint da selbst nichts abzuführen.

Wie kommt der Grenzsteuersatz zustande?
lurre
Beiträge: 4
Registriert: 20. Sep 2016, 11:22

Re: Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Beitrag von lurre »

Habe nochmal ein bisschen recherchiert und bin auf die 70-tages Regel der geringfügigen Beschäftigung gestoßen.
In meinem Fall müssten die Kriterien dafür erfüllt sein,...
...da ich die Honorartätigkeit nicht berufsmäßig ausübe -> nur als Nebenjob neben dem Hauptberuf
...da ich die Honorartätigkeit erst an 17 Arbeitstagen ausgeübt habe -> deutlich unter der 70 Tage Regelung
...da es in diesem Fall keine Gehaltsgrenze gibt -> unabhängig von 450€

So müsste zumindest die Sozialversicherungspflicht entfallen und ich hätte "nur" die steuerlichen Abgaben zu leisten.

Muss meine Beschäftigung von Beginn an vom Arbeitgeber als solche deklariert und angemeldet sein?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Beitrag von muemmel »

Wie werden die Sozialabgaben abgezogen? - Der Arbeitgeber überwiest mir wie gesagt einfach den Gesamtbetrag und scheint da selbst nichts abzuführen. Keine Ahnung -ich kenne nur Arbeitgeber, die es absolut vermeiden, daß jemand die ÜL-Pauschale überschreitet. Insofern sollten Sie Ihren AG fragen.
Wie kommt der Grenzsteuersatz zustande? https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteu ... 20kEUR.svg
Muss meine Beschäftigung von Beginn an vom Arbeitgeber als solche deklariert und angemeldet sein? Na sicher, weswegen Ihnen das nichts hilft - das ist nicht die Art von Beschäftigung, die Sie haben.
lurre
Beiträge: 4
Registriert: 20. Sep 2016, 11:22

Re: Übungsleiterfreibetrag bei nebenberuflicher Honorartätigkeit überschritten

Beitrag von lurre »

Es führt also offenbar kein Weg daran vorbei, dass ich die Abgaben leiste, wie auch immer die Sozialabgaben ihren Weg zur jeweiligen Stelle finden. :cry:

Ich bedanke mich für die Hilfe! Nun muss ich entscheiden, wie sinnvoll die Weiterführung der Tätigkeit in diesem Kalenderjahr ist :|
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