Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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RainerZ
Beiträge: 4
Registriert: 3. Jul 2016, 17:23

Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von RainerZ »

Hallo,
ich bin Besitzer eines Landwirtschaftlichen Betriebes,die Einkommensteuererklärungen habe ich die letzten Jahre selber erstellt,was Dank § 13a auch keine große Sache war.Jetzt hatte ich eine Frist bekommen die Erklärung für 2014 bis 08.07.2016 abzugeben,da ich selber keine Zeit hatte beauftragte ich einen Steuerberater damit.Unter anderem sollte ich den Bescheid von 2013 mitbringen,der Berater hat sofort gesehen das ich 2013 fälschlicherweise 5824€ Einkommen das ich über Betriebshilfe verdient habe als sonstiges nichtselbstständiges Einkommen angegeben habe obwohl der Betrag über §13a bereits abgegolten war und auch schon mit 10,7% Mwst. besteuert war.Er hat mir geraten selber zum Finanzamt zu gehen und den zuviel gezahlten Betrag zurückzufordern,falls das nicht klappt soll ich mich bei ihm melden dann wird er es über den Rechtsweg versuchen.Nun ich kann mir nicht vorstellen das da noch was zu retten ist und ich will mich ja nicht lächerlich machen wenn ich meine Forderung im Finanzamt vortrage :oops:
Gruß
Rainer
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von muemmel »

Wer sagt denn, daß Betriebshilfe steuerfrei in der Einkommensteuer ist? Hingegen ist sie umsatzsteuerfrei: http://www.topagrar.com/archiv/Betriebs ... 54208.html Das hilft Ihnen aber nur, falls der Umsatzsteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist - ansonsten ist er rechtskräftig.
RainerZ
Beiträge: 4
Registriert: 3. Jul 2016, 17:23

Re: Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von RainerZ »

Der Steuerberater vom Bauernverband hat gesagt das Einkommen als Betriebshelfer, wird auf den Abrechnungen manchmal auch als Nachbarschaftshilfe angegeben (weis nicht ob das einen Unterschied macht)ist bereits bei der Gewinnermittlung nach §13a enthalten und muß nicht angegeben werden.Er hat in der Steuererklärung die er jetzt angefertigt hat nichts davon angegeben.Versteuert wurde das Einkommen vom Maschinenring nach §10 Abs.1 Satz 6 Ustg) mit 10,7%
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von schlauelia »

dass ein Steuerberater nicht weiß, dass Bescheide, auch wenn sie falsch sind, bestandskräftig werden, halte ich für unwahrscheinlich!
Manchmal ist es auch besser, ein Steuerpflichtiger stellt einen solchen Antrag, als ein Stb, der es eigentlich besser wissen sollte!
Versuchen Sie es doch!
Lia
RainerZ
Beiträge: 4
Registriert: 3. Jul 2016, 17:23

Re: Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von RainerZ »

Es gibt wohl die Möglichkeit einen bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid innerhalb von 4 Jahren noch ändern zu können.
Dafür müßte ein Antrag auf Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach §129 Abgabenordnung gestellt werden,soweit ich das richtig verstanden habe.
Voraussetzung dafür ist das ein Steuerpflichtiger unwissentlich falsche Angaben gemacht hat die der Bearbeiter erkennen hätte müssen.
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von SiegesRitter »

schönen guten Morgen Rainer,

zunächst mal, sollte man erst mal den Steuerbescheid in Händen halten und einfach mal nachlesen, ob es überhaupt noch Änderungsmöglichkeiten gibt. Vorn unter der Adressspalte steht in der Regel die Änderungsmöglichkeiten. Sollte hier ein § 164 AO stehen, kannst du auf jedenfall unproblematisch eine Änderung beantragen.

Nebeneinkommen Betriebshilfe
Du hast also nicht auf Steuerkarte gearbeitet und hast auch keinen regulären Lohn erhalten, sondern eine Rechnung
gestellt zzgl. 10,7 % für deine Arbeiten.

Aus meiner Sicht wird die Betriebshilfe nicht in den §13a mit aufgenommen. Bzw. es wird eine Nebengewinnermittlung gemacht, wonach du dann neben der pauschalen Gewinnermittlung eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung machen musst. Somit würde die Betriebshilfe separat den pauschalen Gewinn entsprechend erhöhen. Dadurch, dass du jetzt alles bei nichtselbstständige Arbeit erfasst hast, hast du außerdem noch die 1000 € Werbungskostenpauschbetrag geltend gemacht, die dir im § 13 a so nicht zugestanden hätten.

Wenn du gegenüber dem Finanzamt sauber dastehen willst, würde ich den Vorgang outen. Du wirst jedoch auf den Betriebshelfergewinn Steuern nachzahlen müssen.

Wenn es später bekannt wird, dass die Steuererklärung fehlerhaft war, kann man zu Ungunsten des Steuerpflichtigen jederzeit berichtigen (innerhalb von 10 Jahren).
RainerZ
Beiträge: 4
Registriert: 3. Jul 2016, 17:23

Re: Fälschlicherweise Einkommen angegeben

Beitrag von RainerZ »

Hallo Siegesritter,

danke für deine ausführliche Antwort.

Unter der Adresspalte steht "Der Bescheid ist nach § 165 Abs.1 Satz 2 teilweise vorläufig"

Lohnsteuerkarte habe ich keine,die geleisteten Arbeitsstunden wurden vom Maschinenring erfasst und ich habe monatlich eine Gutschrift mit ausgewiesenen 10,7% erhalten.

Und ja ich habe es unter sonstigen nichtselbstständigen Arbeitseinkommen angegeben und dafür auch die 1000€ Werbungskostenfreibetrag bekommen.

Ich hatte auch die Jahre vorher immer etwa die gleichen Einkünfte und es immer so angegeben.

Die Gutschriften habe ich bei Abgabe der Steuererklärung neben den Steuerbescheinigungen mit eingereicht,bei der letzten Steuererklärung wurden die Steuerbescheinigungen zurückgeschickt die Gutschriften aber einbehalten. :?:

Wie gesagt der Steuerberater der letze Woche meine Steuerklärung 2014 erstellt hat wollte meine mitgebrachten Gutschriften gar nicht anschauen da sie nicht angegeben werden müßen da über § 13 a abgegolten.

Vielleicht besser wenn ich einfach nichts mache, nicht das ich noch schlafende Hunde wecke.
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