Arbeitslos, Krank u. Rentner Steuerklasse 6 ???

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Jestin
Beiträge: 2
Registriert: 26. Jun 2016, 14:45

Arbeitslos, Krank u. Rentner Steuerklasse 6 ???

Beitrag von Jestin »

Hallo,

Folgender Fall bei mir:
2015 Arbeitslos.
Jan. bis März 2016 Arbeitslos.
April 2016 Krankengeld.
Ab Mai 2016 Rentner.

Vor 3 Jahren ist die Firma in die Insolvenz gegangen. Habe jetzt vom Insolvenzverwalter einen Betrag von ca. 14.000 € bekommen.
Dieser Betrag wurde mit Steuerklasse 6 berechnet also enorme Abzüge. Auszahlungsbetrag ca. 9.500 €
Bekomme demnächst auch noch einen Betrag von ca. 24.000 € v. Pensionssicherungsverein von der betriebliche Altersvorsorge.
Falls auch Steuerklasse 6 bleibt dort auch wenig über.

Was könnte ich wegen der Steruerklasse machen und warum wird dort soviel Steuer abgezogen?
Habe ja 3 Jahre auf das Geld warten müssen und jetzt kommt alles auf einmal.

Danke für eine Rückantwort.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitslos, Krank u. Rentner Steuerklasse 6 ???

Beitrag von muemmel »

Was könnte ich wegen der Steruerklasse machen Das, wozu Sie ohnehin per Gesetz verpflichtet sind: 2017 eine Steuererklärung für 2016 einreichen. Dann wird nach Tabelle versteuert und nicht nach Steuerklassen. Freilich wird die Steuer trotzdem enorm sein: Wenn ich die Rente mal mit 1.000 Euro pro Monat ansetze, denn die ist ja zum großen Teil auch steuerpflichtig, dürften, grob überschlagen, so 10.000 Euro Einkommensteuer im Grundtarif anfallen. Bei 24.000 Euro in Klasse 6 fallen bei der Auszahlung 9.700 Euro Einkommensteuer und 500 Euro Soli an. Von den 14.000 Euro wurden 5.300 Euro Einkommensteuer und 300 Euro Soli einbehalten. Grob überschlagen dürfte es also 5.000 Euro Einkommensteuer und 250 Euro Soli zurückgeben. Kirchensteuer fiel anscheinend nicht an - sonst gäbe es da auch noch was zurück.
Hinweis: Arbeitslosen- und Krankengeld, welche über die Progression in die Gesamtrechnung einfließen, habe ich hier nicht berücksichtigt - wird aber grundsätzlich auch nicht viel ändern. Und denken Sie daran, die KV- und PV-Beiträge, die von der Rente abgehen, in die Steuererklärung zu schreiben.
Jestin
Beiträge: 2
Registriert: 26. Jun 2016, 14:45

Re: Arbeitslos, Krank u. Rentner Steuerklasse 6 ???

Beitrag von Jestin »

Danke für die Antwort.
Bekomme ab Mai 2016 1500 € Rente monatlich ausbezahlt.
Meine Frau hat 1000 € monatlich an Rente.

Dazu kommen noch die 24000 € v. Pensionssicherungsverein.
Die 14000 € vom Insolvenzverwalter wurden ja schon nach Steuerklasse 6 versteuert.

Kirchensteuer ist nicht vorhanden.

Sie meinen es könnten ca. 5000 € Rückzahlung durchs Finanzamt geben?
Könnten wir auch eine getrennte Steuererklärung machen da ja ich die meisten Einnahmen 2016 hatte?

Tschüß
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitslos, Krank u. Rentner Steuerklasse 6 ???

Beitrag von muemmel »

Sie meinen es könnten ca. 5000 € Rückzahlung durchs Finanzamt geben? Das meinte ich für den Fall der getrennten Veranlagung bzw. des Singledaseins und für den Fall von weniger Rente, als Sie tatsächlich kriegen. Jetzt kommt die Frau ins Spiel mitsamt ihrer Rente - da müßten Sie mal verraten, wann Ihre Frau in Rente ging. Davon hängt nämlich der Steuersatz der Rente ab...
Könnten wir auch eine getrennte Steuererklärung machen da ja ich die meisten Einnahmen 2016 hatte? Können Sie - das dürfte aber kaum Sinn machen, da der Steuersatz im Splittingtarif nun mal deutlich niedriger ist...
Machen wir mal eine Modellrechnung: Ich setze mal den Besteuerungsanteil der Renten mit 70 % fest (Renteneintrittsjahr 2015 - stimmt nicht ganz, aber halt zur Vereinfachung): Sie haben 8 mal 1.500 Euro Rente bezogen, die Gattin 12 mal 1.000 Euro - zusammen also 24.000 Euro. Davon sind 70 %, also etwa 16.800 Euro, steuerpflichtig. Dann ziehen wir noch 2.200 Euro ab, die bei beiden Gatten zusammen an KV- und PV-Beträgen von der Rente abging - macht 14.600 Euro. Dazu kommen 38.000 Euro - macht also 52.600 Euro steuerpflichtige Einnahmen, die mit einem Steuersatz von ca. 17 % besteuert werden - ergibt ca. 9.000 Euro Steuer plus 450 Euro Soli. Ich erhöhe also die Prognose für die Rückzahlung auf 6.000 Euro plus 350 Euro. Das ist wohlgemerkt die Rechnung für die gemeinsame Veranlagung, die hier zu empfehlen ist...
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