Verlustvortrag vergessen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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butterbrot
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Verlustvortrag vergessen

Beitrag von butterbrot »

Hallo,

folgendes Szenario:

Im Jahr 2014 wurde im Forex-Bereich (Währungsspekulationen) ein Verlust von 15.000€ realisiert. Dieser Verlust wurde in der Steuererklärung für 2014 nicht angegeben (Bescheid inzwischen rechtswirksam). Im Jahr 2015 wurde im Forex-Bereich in Gewinn von 10.000€ erwirtschaftet. Der Verlust aus 2014 wurde zur Verrechnung mit den Gewinnen in der Steuererklärung für 2015 angegeben, allerdings vom Finanzamt im Steuerbescheid nicht beachtet (Steuerbescheid noch nicht rechtswirksam). Auf die 10.000€ Gewinn wurden also die vollen Steuern bezahlt.
Die Gewinne und Verluste fielen jeweils bei einer australischen Bank an, daher wurde nicht automatisch die Steuer abgeführt.

Gibt es noch eine Möglichkeit, die Verluste aus 2014 anzurechnen bzw. den Gewinn für dieses Jahr zu schmälern? Wäre eine große Hilfe... :)

edit: Sehe gerade, dass das wohl so ziemlich im falschen Forum gelandet ist. Anfängerfehler :oops:
muemmel
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Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von muemmel »

Gibt es noch eine Möglichkeit, die Verluste aus 2014 anzurechnen Per Verlustvortrag nicht. Ein Verlustrücktrag wäre möglich. Siehe hier, unterer Teil: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
butterbrot
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Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von butterbrot »

Hallo muemmel,

ich lasse also die Steuererklärung von 2013 korrigieren mit dem Verlustrücktrag aus 2014, habe ich das richtig verstanden? Wenn im Jahr 2013 keine Kapitalerträge über 801,00€ angefallen sind, wäre das aber sinnlos, richtig?

Wenn ich alles zusammenfasse sieht es so aus, als müsste ich den Verlust aus 2014 abschreiben...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von muemmel »

Wenn im Jahr 2013 keine Kapitalerträge über 801,00€ angefallen sind, wäre das aber sinnlos, richtig? Nö. Es gibt ja auch noch den vertikalen Verlustausgleich, also zwischen verschiedenen Einkommensarten. Hatten Sie 2013 andere Einkünfte?
butterbrot
Beiträge: 6
Registriert: 23. Apr 2016, 20:49

Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von butterbrot »

2013 betrugen meine Einkünfte knapp 11.000€ laut Steuerbescheid (Gehalt für duales Studium).
Gibt es hier aber nicht das Problem, dass realisierte Kapitalverluste (und dazu zählen doch Devisengeschäfte am Forex Markt?) nicht mit anderen Einkommensarten verrechnet werden können?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von muemmel »

Noch mal recherchiert - Sie könnten durchaus recht haben: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home Auf 11.000 Euro kann ja aber ohnehin kaum Steuer angefallen sein...
butterbrot
Beiträge: 6
Registriert: 23. Apr 2016, 20:49

Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von butterbrot »

Satte 92,00€ Einkommensteuer. Habe folgendes gelesen:
Durch den Verlustrücktrag wird der Steuerbescheid des Vorjahres geändert. Sie erhalten einen neuen Steuerbescheid für das Vorjahr. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und eine Änderung des Verlustrücktrags beantragen.
(Quelle: http://www.iww.de/ssp/archiv/komplizier ... nung-f2855)

Jetzt meine abstruse Konstellation: Wenn ich die Steuer für 2013 durch den Verlustrücktrag (begrenzt auf ein paar Euro) korrigieren lasse, ändert sich auf die Kirchensteuer. Und die Kirchensteuer ist/war auch relevant für die Steuererklärung 2014, wodurch hier ein neuer Steuerbescheid ausgestellt werden müsste, gegen den ich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann bzw. eine simple Änderung der Anlage Kap beantragen kann.
Sehen Sie hier eine realistische Chance?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von StephanM »

Sehen Sie hier eine realistische Chance?
Nein, das mit dem Verlustrücktrag ist Quatsch.
Der Verlust muss in 2014 festgestellt werden. Dann ist nach 10d EStG der Normalfall der Rücktrag und wenn das nicht mehr geht, weil Steuer schon auf Null, dann der Verlustvortrag. Zusätzlich kann man einen Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrags nach §10d Abs.1 Satz 5 EStG stellen, um mehr Verlust vorzutragen.
Aber, dazu müsste er in 2014 durch die Steuererklärung festgestellt worden sein. Da das nicht der Fall ist und es auch keine Änderungsvorschrift gibt, die jetzt bei diesem Sachverhalt greift, ist der Verlust hinfällig.
butterbrot
Beiträge: 6
Registriert: 23. Apr 2016, 20:49

Re: Verlustvortrag vergessen

Beitrag von butterbrot »

Danke für eure Antworten! Habe nun noch direkt beim Finanzamt nachgehört und man hat mir auch von offizieller Seite mitgeteilt, dass da nichts mehr geht. Wird mir eine Lehre sein für den nächsten Verlust.
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