Studiengebühren von bezahlte Steuer absetzen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Jutze
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2016, 08:02

Studiengebühren von bezahlte Steuer absetzen

Beitrag von Jutze »

Schönen guten Tag in die Runde,
ich habe dieses Forum über die allseits bekannte Internetsuche gefunden und hoffe, dass meine Fragen beantwortet werden können.

Zu meiner Situation:
Ich habe im vergangenen Januar eine Berufsausbildung abgeschlossen und wurde für ein Jahr übernommen. Jedoch werde ich voraussichtlich im September ein Studium in den Niederlanden beginnen. Leider gelten dort - anders als hier - höhere Gebühren zu zahlen. So kostet ein Jahr in den Niederlanden rund 2000€ allein an Studiengebühren. Des Weiteren gibt es nicht die Möglichkeiten von Studententickets für die öffentlichen Verkehrsmittel und somit bin ich wahrscheinlich auf 200€ monatliche Kosten angewiesen.

Ich werde bis zum 31. August voraussichtlich um die 3.500€ allein an Lohnsteuer bezahlen und daher meine Frage:

Kann ich die Studiengebühren für das erste Jahr im Studium von der Steuer absetzen, wenn ich es 2017 in meiner Steuererklärung geltend machen?
Sind auch noch weitere Kosten/Verluste absetzbar durch meine Ausbildung/Einzahlung im Zeitraum nach der Lehre?

Ich würde mich sehr über eure Rückmeldung freuen.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren von bezahlte Steuer absetzen

Beitrag von muemmel »

Kann ich die Studiengebühren für das erste Jahr im Studium von der Steuer absetzen, wenn ich es 2017 in meiner Steuererklärung geltend machen? Das kann man klar verneinen. Sie haben offenbar die Vorstellung, es würden quasi von den 3.500 Euro 2.000 Euro abgezogen. Das ist aber komplett falsch - die werden ggf. vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Grob geschätzt ergäbe sich da eine Erstattung von 500 bis 600 Euro. Und ansonsten müßten Sie mal verraten, wo ab 09/16 überhaupt Ihr Wohnsitz ist. Bleiben Sie in D und pendeln zum Studium über die Grenze? Oder ziehen Sie nach NL?
Jutze
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2016, 08:02

Re: Studiengebühren von bezahlte Steuer absetzen

Beitrag von Jutze »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Dann hatte ich leider eine falsche Vorstellung, was das Ganze angeht.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ich werde in diesem Zeitraum pendeln und in DE wohnen bleiben.

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Recht herzlichen Dank.

Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren von bezahlte Steuer absetzen

Beitrag von muemmel »

Nun, da Sie in D wohnhaft bleiben, bleibt auch das deutsche Finanzamt zuständig. Also, Sie können das für 2016 in der von mir beschriebenen Weise absetzen. Die Erklärung lohnt sich aber nicht nur deshalb, sondern auch, weil Sie nur einen Teil des Jahres arbeiten. Auch die Fahrten zur Uni sind absetzbar.
Für die weiteren Jahre: Ich unterstelle mal, das Studium geht bis 06/18 oder so und Sie arbeiten in der Zeit gar nicht. Dann entsteht Ihnen in 2017 ein Verlust, so daß Sie statt einer Steuererklärung einen Antrag auf Verlustfeststellung abgeben. Dann wird ein Verlust von z. B. 4.000 Euro festgestellt. Dafür kriegen Sie unmittelbar nichts, aber Sie nehmen den mit in die Zukunft (heißt Verlustvortrag). 2018 arbeiten Sie ja vermutlich in der zweiten Jahreshälfte wieder - da machen Sie dann eine Steuererklärung und es werden neben den Kosten aus 2018 auch die 4.000 Euro aus 2017 berücksichtigt.
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