Privatanteil - einfache Buchhaltung - wie geht das?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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manmun
Beiträge: 6
Registriert: 19. Jan 2016, 19:18

Privatanteil - einfache Buchhaltung - wie geht das?

Beitrag von manmun »

Hallo Forum - seit Stunden google ich zu dem Thema und ich bin wirklich sehr überrascht keine umfangreiche und detailierte Antwort zu bekommen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Es geht um den Privatanteil von zb Telefonrechnungen, Bewirtungsbelegen, etc - nicht um die gesetzlichen Regelungen wie viel man ansetzen darf sondern einfach nur darum wie ich das in meinem Buchhaltungsprogramm mit einfacher (nicht doppelter) Buchführung buche.

Die Frage ist ob meine Ausführungen so richtig sind bzw. was daran falsch ist:

Ich habe eine Telefonrechnung von 119 Euro brutto.

Für die Buchungen unterscheide ich in 100 Euro netto und 19 Euro VSt.

Die 100 Euro buche ich als Ausgabe auf das Konto "Ausgaben Telefon".
Ich setze sagen wir 30% Privatateil an, also buche ich als nächstes: 30 Euro auf ein Einnahmenkonto das heissen kann "Privatanteil Telefon".

Somit habe ich bei der Gewinnermittlung 100 Euro Ausgaben und 30 Euro Einnahmen und somit einen Verlust von 70 Euro. Diese 70 Euro sind praktisch mein betrieblicher Anteil der Gesamtrechnung.

Nun gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen bzgl. der Umsatzsteuer je nachdem um welche Art von Buchung es sich handelt. Zb ist bei Bewirtungsbelegen die VSt zu 100% dem berieblichen Anteil zuzurechnen egal wie der Split des Privatanteils aussieht.

Anders bei Telefon.Hier ist bei einem 70/30 Split (siehe oben: 30% Privat und 70% Geschäftlich) auch mit der VSt. so zu verfahren. D.h. 70% der VSt. buche ich als betrieblichen Anteil und 30% als Privatanteil.

Stimmt das so?

Danke

Manuel
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Privatanteil - einfache Buchhaltung - wie geht das?

Beitrag von schlauelia »

beim Privatanteil Telefon müssen Sie buchen 30,-- + 19%: auf das Konto ustpfl. Privatanteil, damit die 19% abgeführt werden.

Bei den Bewirtungsrechnungen müssen Sie 30% vom netto auf das Konto nichtabzugsfähige Bewirtungskosten buchen, dieser Betrag ist dann keine steuerliche Ausgabe. Aber die Vorsteuer ist zu 100% abzugsfähig.

Jedes EDV-Programm hat entsprechende Konten!

Lia
manmun
Beiträge: 6
Registriert: 19. Jan 2016, 19:18

Re: Privatanteil - einfache Buchhaltung - wie geht das?

Beitrag von manmun »

Hallo Lia

besten Dank für Ihre Antwort.

Die 100 Euro Ausgaben buche ich, wie ich unten geschrieben habe auf das Konto "Ausgaben Telefon", richtig? Also die 100 und nicht die 70?


Wenn es die 70 wären würde sich dabei ja in Fällen wenn der Privatanteil höher als der geschäftliche Anteil ist der Gewinn erhöhe und höhere EKSt gezahlt werden müssen.

BG Manuel
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