Sehr geehrte Community,
ich betreibe seit kurzem als Kleinunternehmer einen kleinen Onlinehandel über die Verkaufsplattform ebay.
Bezüglich meiner ersten Steuererklärung bin ich noch etwas verunsichert, was die Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. Eingaben/Ausgaben-Gegenüberstellung angeht.
Konkret frage ich mich, wie ich eine Rückerstattung bei Rücksendung einer Ware verbuche - vermutlich unter Einnahmen als "negative Einnahme"? Oder doch unter Ausgaben? Und muss ich dann zwingend eine "Storno-Rechnung" schreiben oder reicht es wenn ich einen Transaktionsnachweis der Bank für die Rückerstattung an meine ursprüngliche Rechnung anhefte?
Viele Grüße
Rückerstattung verbuchen
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Rückerstattung verbuchen
Sie mindern die Einnahmen - ob eine Stornorechnung erforderlich ist, würde ich vom Kundenwunsch abhängig machen, steuerlich müsste der Nachweis der Zahlungsrückgabe genügen.
Lia.
Lia.
Re: Rückerstattung verbuchen
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Das würde mir sehr entgegenkommen wenn eine Stornorechnung nicht zwingend notwendig wäre.
Dass eine Rückerstattung die Einnahmen mindert, ist klar - ich weiß wie gesagt nur nicht ob ich es in den Einnahmen als negative Einnahme oder direkt in den Ausgaben buchen soll bzw. was davon die gängige Praxis ist...
Dass eine Rückerstattung die Einnahmen mindert, ist klar - ich weiß wie gesagt nur nicht ob ich es in den Einnahmen als negative Einnahme oder direkt in den Ausgaben buchen soll bzw. was davon die gängige Praxis ist...
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Re: Rückerstattung verbuchen
nochmal: die Einnahmen werden gemindert - wieso soll das in die Ausgaben!
Lia
Lia
Re: Rückerstattung verbuchen
Ok und eine Stornorechnung ist definitiv nicht erforderlich wenn der Kunde sie nicht fordert? (Ware wird generell nur gegen Vorkasse verschickt)
Liebe Grüße
Liebe Grüße