Frage zum Buchen von Rechnungen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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der-Fragesteller
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Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von der-Fragesteller »

Hallo Steuerberaten-Community,

Ich habe ein paar Verständnis-Fragen zum Thema Steuerberaten.

Mir kam vor einigen Tagen die Frage in den Kopf, was mit meinen Eingangsrechnungen passiert, die ich nicht meinem Steuerberater "in die Hand" gebe, bei der monatlichen Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Auf meine Frage hin, ob dies dem STB auffällt, da er ja auch die Kontoauszüge übermittelt bekommt, anhand denen er einen Vergleich ziehen könnte, welche Eingangsrechnungen "Bank" von mir geliefert wurden - und welche tatsächlich abgebucht wurden, wurde mitgeteilt,dass:

"... man früher mal die Bank gebucht hätte, aber auf meinen Wunsch hin - und wahrscheinlich auch einfachheitshalber - nur noch die gelieferten Belege gebucht werden..."

Auf meine Nachfrage hin, ob das "Buchen der Bank" für mich Vorteile hätte, wurde dies verneint, da es "im Grunde das gleiche System ist, denn nur wenn Belege da sind, kann eine ordentliche Buchung vorgenommen werden".

Soviel zum Problembestand.

Jetzt stellen sich mir, als nicht Fachmann für Steuer-Dienstleistungen aber ein paar Fragen:

a) Wenn die Belege ja vorhanden sind, nur von mir "vergessen" werden beizulegen, habe ich doch generell einen Nachteil, wenn mir der STB nicht mitteilt, dass z.B. 5 Buchungen im letzten Monat ausgeführt wurden, für die keine Eingangsrechnungen mitgegeben wurden.
b) Ich eine höhere Umsatzsteuer zahlen muss, da ja keine Eingangsrechnung-Vorsteuer geltend gemacht wird und die Buchungen ja nicht berücksichtigt werden

Da ich jetzt aber generell von extern hier eine Meinung benötige um eine klare Sicht auf das Thema zu bekommen, bitte ich hier um Aufklärung, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege und vor allem, wie ihr das Vorgehen des STB in diesem Fall einschätzen würdet.

Wichtig noch zu erwähnen ist, dass es sich nur um Eingangsrechnungen in diesem Falle dreht und es sicherlich nicht die Regel ist, dass ich solche "vergesse" beizulegen. Jedoch ist mir vor allem die Aussage, dass ich dies so "gewollt hätte", durchaus suspekt. Denn ich glaube kaum, dass ich mich um die Möglichkeit freiwillig beraube, geringere Ust. zu zahlen, wenn es dem STB auffallen würde.

ICH vermute eher, dass dies stillschweigend gemacht wurde, um Zeit zu sparen.

Ich freue mich hier auf externe Meinung :-)

VIele Grüße und Danke für eure Antworten!
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von Sunny »

Hallo

Als erstes vorweg: Du bist als Unternehmer in erster Linie selber für die Ordnungsmässigkeit und Vollständigkeit Deiner Belege zuständig und nicht Dein Steuerberater.

Ob Du nun mit Deinem Steuerberater die Vereinbarung getroffen hast, dass nach Belegen und nicht Bankauszügen erfasst wird, kann hier niemand prüfen.
Die einfachste Lösung: Rede mit Deinem Steuerberater über die Problematik und bitte ihn, dass er künftig nach den Bankbelegen bucht, weil Du so eine bessere Kontrolle über möglicherweise "vergessene" Belege hast. So läßt sich Dein "Problem" doch ganz schnell aus der Welt räumen. :D

Viele Grüsse
Sunny
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
der-Fragesteller
Beiträge: 4
Registriert: 20. Nov 2015, 06:34

Re: Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von der-Fragesteller »

Hey und Danke für die Antwort.

Das ich als Unternehmer selbst für die "Ordnungsmäßigkeit der Beleg" verantwortlich bin, war mir durchaus bewusst.

Leider beantwortet dies nun in keinster Weise die Punkte
a) und b)

Ich würde gerne wissen, ob diese Thesen von mir korrekt sind.

Im Übrigen habe ich nicht vor, mit meinem Steuerberater, der sich in letzter Zeit mehrere "Schüsse" geleistet hat, zu reden, da ich dort garantiert keine korrekte Antwort bekommen würde. Ich habe berechtigte Gründe zur Annahme, dass sich hier diverse Sachen zum negativen entwickelt haben. Einfach gesagt, ich fühle mich nicht mehr gut beraten. Um dies aber objektiv abschätzen zu können, benötigt es eine externe Meinung, daher auch mein Schreiben.

Ich hoffe, ich konnte die Gründe meiner Frage etwas erläutern und freue mich auf weitere Antworten!
Viele Grüße
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von Sunny »

Hallo
a) Wenn die Belege ja vorhanden sind, nur von mir "vergessen" werden beizulegen, habe ich doch generell einen Nachteil, wenn mir der STB nicht mitteilt, dass z.B. 5 Buchungen im letzten Monat ausgeführt wurden, für die keine Eingangsrechnungen mitgegeben wurden.
Wenn der Stb gemäß Vereinbarung nach vorliegenden Belegen bucht, dann kann er Dir gar nicht sagen, dass Du etwas "vergessen" hast.
b) Ich eine höhere Umsatzsteuer zahlen muss, da ja keine Eingangsrechnung-Vorsteuer geltend gemacht wird und die Buchungen ja nicht berücksichtigt werden
Ja, Deine Umsatzsteuerzahllast ist höher, da Du die Eingangsrechnungen nicht vorgelegt hast und Dein Steuerberater daher keine Vorsteuer für Dich geltend machen konnte.

Aber wenn Du die Belege dann doch noch "findest" können diese entsprechend nachgebucht und die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Vielleicht solltest Du Deine interne Belegorganisation überdenken/überarbeiten, so dass ein "vergessen" nicht passieren kann bzw. von Dir zeitnah selber bemerkt wird.

Viele Grüsse
Sunny
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der-Fragesteller
Beiträge: 4
Registriert: 20. Nov 2015, 06:34

Re: Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von der-Fragesteller »

Hey Sunny,

Danke für deine Antwort.
Ich habe durchaus "Ordnung" in meinem System, sodass ein "Vergessen" wohl nicht vorkommen sollte.
Du lenkst mir aber das Gespräch zu sehr darauf, mich als "Fehlerquelle" darzustellen.

Ich habe nie gesagt, dass ich Sachen vergesse oder ähnliches. Es ging mir nur um die Frage, wie gearbeitet wird, wenn auffällt, dass Belege fehlen.

Dies fällt einem fähigen STB definitiv auf, wie ich mittlerweile mehrfach von Unternehmerkollegen mitgeteilt bekam.

Die gängige Praxis scheint zu sein, "die Bank zu buchen" und den Kunden darauf hinzuweisen, dass "unbelegte Beträge" vom Konto aus gezahlt wurde. So war es auch vor einiger Zeit noch bei mir. Dies wurde aber offenbar "stillschweigend" geändert, um sich weniger Arbeit zu machen.
Und genau das möchte ich derzeit herausfinden und daraus entsprechende Konsequenzen ziehen.

Dass ich verantwortlich bin, Unterlagen auszuhändigen, ist mir durchaus bewusst.
Doch anhand der Kontoauszüge wird ja nachweislich jede belegte - und gebuchte Zahlung abgehakt. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass wenn dort Unregelmäßigkeiten auftauchen, der SteuerBERATER seine beratende Tätigkeit aufnimmt und dem Kunden sagt
"Du wir haben da das und das...."

Ansonsten kann ich auch selbst per Elster meine UST-Voranmeldung machen und muss nicht round about 3k € an einen Berater zahlen, der nicht "steuerberät". Und hier geht es nicht um "Betrug am Staat" oder "das beste für den Kunden" rausholen, sondern, dass solche Sachen dem Unternehmer gemeldet werden.

Wie bereits gesagt, ist dies offenbar gängige Praxis, dass man dem Kunden sagt, RG Nr. xxx von YYY vom 22.2.201x ist nicht belegt, bitte beleg nachreichen."

Ich hoffe, du verstehst was ich meine :-)

Danke aber für die Beantwortung der Frage :-) So daneben liege ich also nicht.
Nun gilt es für mich herauszufinden, weshalb dies "stillschweigend" geändert wurde.

Die Aussage, dass ich keinen Nachteil habe, dadurch dass ich nicht mehr (Ich wurde es ja früher!) über fehlende Belege (die vom Geschäftskonto aus gezahlt wurden!) informiert werde, ist somit klassisch falsch. Ich hab einen Steuernachteil - wie bereits vermutet von mir.

Ich bin jetzt nicht der "Steuer-Noob", aber ich habe eigentlich einen Fachmann für Steuerangelegenheiten geholt, damit er mich auch auf solche Fehler (wie z.B. fehlende Buchungen, Schriftkram mit FA etc.) übernimmt und halt entsprechend berät.
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von Sunny »

Hallo

:idea: Ah, jetzt verstehe ich was Du meinst: Dein Steuerberater hat "früher" nach Bank gebucht und dann umgestellt und bucht jetzt nach vorgelegten Belegen?!
Und Du wolltest nur wissen, was passiert, wenn Du einen Beleg vergessen würdest , ob es der Steuerberater bemerken würde und ob Du aus dieser neuen Vorgehensweise einen Nachteil erleiden könntest.
Die gängige Praxis scheint zu sein, "die Bank zu buchen" und den Kunden darauf hinzuweisen, dass "unbelegte Beträge" vom Konto aus gezahlt wurde.
Ich weiss, manche Berater buchen die EÜR nach vorgelegten Belegen. Persönlich mag ich das auch nicht grade gerne; mir ist die Vorlage des Bankkontos angenehmer, denn man hat - wie Du selber sagst - eine bessere Kontrolle, was beim jeweiligen Mandanten so läuft - und ob was fehlt.

Ob Dein Berater seine Vorgehensweise - wie Du sagst - stillschweigend geändert hat und weshalb, das vermag ich nicht zu sagen. Wenn Du die Sache aufklären willst, dann wirst Du um ein offenes, klärendes Gespräch mit ihm nicht herumkommen. Klar, Deine Konsequenzen kannst Du auch ohne Gespräch ziehen. Aber wenn Du mit dem Berater früher zufrieden warst, dann ist ein klärendes Gespräch doch nicht der falsche Weg. Du kannst ihm doch sagen, dass Du mit der neuen Arbeitsweise nicht glücklich bist und Du gerne wieder die frühere Methode mit den Bankbuchungen haben möchtest, weil sie eben mehr Sicherheit bietet hinsichtlich möglicher fehlender Belege.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

Grüsse Sunny
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der-Fragesteller
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Registriert: 20. Nov 2015, 06:34

Re: Frage zum Buchen von Rechnungen

Beitrag von der-Fragesteller »

Huhu :-)

Genau darum ging es.
Ich wollte wissen, welche Nachteile das Ganze für mich bietet - laut meinem STB ja keine.
Das klärende Gespräch wird es natürlich geben. Dazu trage ich gerade die Informationen zusammen, vor allem freue ich mich auf den "Beleg" darüber, wo ich diese Umstellung beantragt haben soll :-)

Ich liefere seit fünf Jahren die "gleichen" Unterlagen, inklusive Kontoausdruck etc.
Und "plötzlich" gab es keine Hinweise mehr darüber, ob irgendwelche Belege fehlten.

Da ich ja wie bereits gesagt, einige Probleme hatte, z.B. 3 Tage vor Fälligkeit beim FA mal nett angefragt, wann ich denn mal meine UST-Schuld und Einkommenststeuerschuld mitgeteilt bekomme etc.

Der Service wurde sukzessiv schlechter. So gab es z.B. auch keine Mittleilung über die veränderte Steuerrechtsgeschichte von Anfang des Jahres (Ust. berechnen nach Steuersatz des Kundenlandes für Privatkunden) etc.
Da dies mein Unternehmen auch betroffen hat, hätte ich eigentlich erwartet, dass ich auf solche Sachen hingewiesen werde.

Es ist da einiges im Argen derzeit. Selbst als ich das STB-Büro auf Fehler hingewiesen habe, wurde sich "fadenscheinig" rausgeredet, anstatt zu sagen "Ja, der Kollege hat einen Fehler gemacht, wir haben es bereits ausgebügelt."
Und das ist für mich das mindeste, was ich erwarten darf, wenn ein Dienstleister nen Fehler macht...

ICH muss auch vor meinen Kunden gerade stehen und kann mal "Sorry" sagen.

:-)
Ich werde ein schönes Wochenende haben. Danke. Du hoffentlich auch, wobei´s bei uns Schnee geben soll :o
Ei ei ei ^^ :-)
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