Ausbildungskosten für Frau und Tochter zur späteren Betriebsübernahme

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Versicherungsmakler
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Ausbildungskosten für Frau und Tochter zur späteren Betriebsübernahme

Beitrag von Versicherungsmakler »

Hallo zusammen,
ich bin freier Versicherungsmakler und möchte wissen, ob jemand der sich steuerlich gut auskennt mir sagen kann, ob ich das BWV Ausbildungstraining, (das offizielle Berufszulassungsverfahren für Versicherungsmakler), welches ich beim BWV Frankfurt für meine Frau und meine volljährigeTochter (kurz nach Abitur) beauftrage, welche jedoch beide nicht bei mir eingestellt sind, als eigene Betriebsausgabe geltend machen kann, da der Zweck ganz klar betrieblich veranlasst ist, um später (in ca. 15 Jahren) eine Betriebsteilung oder Übernahme durch die Beiden möglich zu machen.

Die Alternative wäre beide einzustellen oder dass beide die Ausbildungskosten selbst absetzen, wobei ich mit meiner Frau gemeinsam steuerlich veranlagt bin, meine Tochter aber mangels Einnahmen noch gar nichts absetzen kann.

Der BWV bietet die Möglichkeit dass die Rechnung an den Auftraggeber oder den Teilnehmer geht.

Die Kosten für das Ausbildungstraining und die Berufszulassungsprüfung betragen jeweils ca. 2500 Euro
schlauelia
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Re: Ausbildungskosten für Frau und Tochter zur späteren Betriebsübernahme

Beitrag von schlauelia »

das sind ja sehr kreative Gedanken!!
mE geht das so nicht. Die Kosten für die Ehefrau könnte sie selber als vorgezogene Betriebsausgaben ansetzen, wobei hier doch zeitnah eine Berufsaufnahme sein sollte - bin gespannt, was das Finanzamt dazu sagt.
Und die Ausbildungskosten der Tochter kann nur sie selber geltend machen - und erst in 15 Jahren soll sie die Tätigkeit übernehmen??? Und was macht sie bis dahin? Vielleicht heirate sie , bekommt 5 Kinder und findet darin ihre Erfüllung, oder wandert aus oder wird Sängerin...

Würden Sie auch für einen völlig Fremden diese Ausgaben machen, damit er in 15 Jahren Ihren Job weiter macht?

Aber: Versuch macht klug! Melden Sie sich mal, was Sie gemacht haben und was das FA dazu gesagt hat!

Lia
Versicherungsmakler
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Re: Ausbildungskosten für Frau und Tochter zur späteren Betriebsübernahme

Beitrag von Versicherungsmakler »

schlauelia hat geschrieben: Die Kosten für die Ehefrau könnte sie selber als vorgezogene Betriebsausgaben ansetzen, wobei hier doch zeitnah eine Berufsaufnahme sein sollte.
o.k., das ist denkbar, da Mitarbeit im kleinen Stil im Nebenerwerb ab 2017 angedacht ist.

schlauelia hat geschrieben: Und die Ausbildungskosten der Tochter kann nur sie selber geltend machen - und erst in 15 Jahren soll sie die Tätigkeit übernehmen??? Und was macht sie bis dahin?
Das ist nicht die Frage, was sie bis dahin macht. Um Versicherungsmaklerbestände erben zu dürfen, muss man irgendwann im Leben mal die Zulassung erworben haben. Sonst ist diese Möglichkeit dahin.

schlauelia hat geschrieben: Würden Sie auch für einen völlig Fremden diese Ausgaben machen, damit er in 15 Jahren Ihren Job weiter macht?
Nein, meine Tochter ist aber nicht "fremd" und es besteht ja das klare Ziel der Übernahme, selbst wenn sie dann Kunsthistorikerin sein sollte.
Denkbar ist, dass sie ein Jahr bei mir zur Überbrückung mitarbeitet, bis sie einen Studienplatz erhält, was aber nicht der Zweck der Ausbildung ist.


Und zum Thema: "Versuch macht klug" .... das will ich eben vermeiden, wenn man die Sache richtig angehen kann. Nur was ist richtig.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildungskosten für Frau und Tochter zur späteren Betriebsübernahme

Beitrag von muemmel »

das will ich eben vermeiden Tja - dann reichen Sie es halt nicht ein. Irgendein §, Urteil oder Verwaltungsvorschrift, nach der das möglich wäre, existiert offenbar nicht.
Nur was ist richtig. Das wird das Finanzgericht entscheiden - zumindest, wenn Sie es dann doch versuchen wollen. Das kostet freilich Geld, während das einfach-nur-mal-einreichen immerhin gratis ist.
Versicherungsmakler
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Re: Ausbildungskosten für Frau und Tochter zur späteren Betriebsübernahme

Beitrag von Versicherungsmakler »

muemmel hat geschrieben: Das wird das Finanzgericht entscheiden - zumindest, wenn Sie es dann doch versuchen wollen. Das kostet freilich Geld, während das einfach-nur-mal-einreichen immerhin gratis ist.
Wieso Finanzgericht? Meinen Sie ich sollte mir vorab ein Urteil erstreiten? Ist m.M.n. sehr abwegig und auch nicht in meinem Sinn.

Ich mache mir aktuell Gedanken um den Fortbestand des Familienunternehmens. Zumindest in meiner Branche, ist es üblich dies rechtzeitig zu tun, dazu gehört eben auch früh die Grundlagen zu legen.

Dann mal ein neues Fallbeispiel:"Wenn ich meine Frau und bzw. oder meine Tochter dazu bewegen kann, sagen wir je 10 Stunden die Woche bei mir zu arbeiten und reguläre Beschäftigung " mit beispielsweise jeweils 600-800 Euro Monatslohn (also in der Gleitzone) schaffe und dann als Ihr Arbeitgeber die Berufsqualifikationskosten (Das wird laut IHK so (oder ähnlich) genannt, da es dem Erwerb einer Zulassung dient) wäre es dann legitim ?

Oder ein anderer Fall: Es könnte auch sein dass ich eigentlich für 2017 geplante GmbH Gründung auf 2016 vorverlege. Geplant ist dass wir alle 3 Gesellschafter sind. Ohne mich jetzt schon im GmbH Recht auszukennen, schwebt mir vor dass ich 70 % der Anteile habe, Frau und Tochter je 15 %. Nun kann die GmbH für die Fortbildungskosten ihrer Gesellschafter aufkommen, richtig?
Der Vollzeitangestellte der GmbH wäre ich, die Teilzeitangestellte meine Frau, die Ferien- bzw. Gelegenheitsjobberin meine Tochter. Ist das denkbar ?

Gründe der GmbH Gründung sind u.A.
1. Wenn dem Hauptgeschäftsführer etwas passiert, bleibt länger als beim Einzelunternehmer Zeit die Nachfolge zu regeln.
2. Werde ich sehr wahrscheinlich 2016 oder 2017 sowieso, auch als Einzelunternehmer, bilanzierungspflichtig
3. Der Punkt Ausbildungskosten würde nun noch hinzukommen und das Ganze evt. beschleunigen.

Wer kann mir hier sagen, welche der 3 Fälle am Sinnigsten scheint ?
Nach wie vor, ist und werde ich die kommenden 15 Jahre sicher die Hauptarbeit leisten, so oder so.
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