Hallo,
ich habe nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet. Die gewerbliche Tätigkeit ist ein Internethandel. Hauptberuflich bin ich Angestellter. Der Handel wird steuerlich mit einer Gewinnermittlung erfasst, also nicht Bilanzierungspflichtig.
Das notwendige Büro ist nun in meinem neu errichteten Einfamilienwohnhaus entstanden. Die Kosten möchte ich Anteilig der qm durch die Abschreibung steuerlich geltend machen.
Nun meine Fragen:
1. Gibt es einen Höchstbetrag den ich steuerlich geltend machen kann?
2. Wie hoch ist der mögliche Abschreibungssatz?
3. Was passiert, wenn ich das Gewerbe aufgebe, bzw. die Immobilie verkaufe?
Vielen Dank für Eure Antworten
mfg.
Krischaaan
Arbeitszimmer bei Nebengewerbe
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Arbeitszimmer bei Nebengewerbe
das sollten Sie gut überlegen!
Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus wird notwendiges Betriebsvermögen - Hausanteil und anteiliger Grund und Boden - , wenn Wert über 20.500,-- insgesamt. Das bedeutet, dass bei einer Aufgabe der Tätigkeit oder Verkauf des Hauses, der Gewinn auf diesen Anteil versteuert werden muss - und dabei werden die AfA-Beträge wieder zurückgerechnet. Kann nur günstig sein bei fallenden Haus-Grundstückskosten - sehr unwahrscheinlich. Fraglich kann auch sein, ob das FA für das Arbeitszimmer mehr als 1.250,-- anerkennt, da Nebentätigkeit und für einen Internethandel ist doch nur ein PC /Laptop erforderlich!
Gehen Sie zu einem Steuerberater vor Ort!
Lia
Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus wird notwendiges Betriebsvermögen - Hausanteil und anteiliger Grund und Boden - , wenn Wert über 20.500,-- insgesamt. Das bedeutet, dass bei einer Aufgabe der Tätigkeit oder Verkauf des Hauses, der Gewinn auf diesen Anteil versteuert werden muss - und dabei werden die AfA-Beträge wieder zurückgerechnet. Kann nur günstig sein bei fallenden Haus-Grundstückskosten - sehr unwahrscheinlich. Fraglich kann auch sein, ob das FA für das Arbeitszimmer mehr als 1.250,-- anerkennt, da Nebentätigkeit und für einen Internethandel ist doch nur ein PC /Laptop erforderlich!
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Lia
Re: Arbeitszimmer bei Nebengewerbe
Hi,
neben dem Wert von 20.500 EUR muss es gleichzeitig mehr als ein Fünftel des Grundstücks sein. Da du von einem Einfamilienhaus sprichst, das vermutlich über 100 m² Nutzfläche hat, muss das Arbeitszimmer über 20 m² groß sein.
neben dem Wert von 20.500 EUR muss es gleichzeitig mehr als ein Fünftel des Grundstücks sein. Da du von einem Einfamilienhaus sprichst, das vermutlich über 100 m² Nutzfläche hat, muss das Arbeitszimmer über 20 m² groß sein.
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- Registriert: 13. Okt 2015, 18:10
Re: Arbeitszimmer bei Nebengewerbe
Grob sieht es so aus:
Wohnhaus mit 200 qm.
Arbeitszimmer 15 qm.
Vom prozentualen Anteil liegt es dann unter den 20 % und auch der Wert liegt unter 20.500 EUR. Ist das Büro dann in jeden Falle nicht Betriebsvermögen?
Wie wird denn das Grundstück gerechnet? Ich habe ein doch recht großes Grundstück....
Welche Auswirkungen hat das dann bei einer Geschäftsaufgabe oder Übernahme des Büros in das Privatvermögen? Muss ich den Gewinn nicht versteuern dann?
Dann kann ich bei einem Nebengewerbe max. 1.250 EUR jährlich steuerlich geltend machen?
Wie ist es mit der Ust.? Kann ich diese auf die qm anteilsmäßig von den Gesamtbaukosten des Hauses vom FA zurückfordern?
Danke für eure Antworten! VG
Wohnhaus mit 200 qm.
Arbeitszimmer 15 qm.
Vom prozentualen Anteil liegt es dann unter den 20 % und auch der Wert liegt unter 20.500 EUR. Ist das Büro dann in jeden Falle nicht Betriebsvermögen?
Wie wird denn das Grundstück gerechnet? Ich habe ein doch recht großes Grundstück....
Welche Auswirkungen hat das dann bei einer Geschäftsaufgabe oder Übernahme des Büros in das Privatvermögen? Muss ich den Gewinn nicht versteuern dann?
Dann kann ich bei einem Nebengewerbe max. 1.250 EUR jährlich steuerlich geltend machen?
Wie ist es mit der Ust.? Kann ich diese auf die qm anteilsmäßig von den Gesamtbaukosten des Hauses vom FA zurückfordern?
Danke für eure Antworten! VG
Re: Arbeitszimmer bei Nebengewerbe
Hi,
lfd. Kosten und AfA(Gebäude) anteilig 15/200 =7,5%; kommst du da überhaupt über 1.250 EUR?
Die Anschaffungskosten würden sich zu den Kosten des Gebäudeanteils anteilsmäßig hinzurechen mit 7,5% bei einer Betrachtung des Gesamtwertes für das Arbeitszimmer.
MfG
lfd. Kosten und AfA(Gebäude) anteilig 15/200 =7,5%; kommst du da überhaupt über 1.250 EUR?
Die Anschaffungskosten würden sich zu den Kosten des Gebäudeanteils anteilsmäßig hinzurechen mit 7,5% bei einer Betrachtung des Gesamtwertes für das Arbeitszimmer.
MfG