Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

Ich habe gestern meinen Einkommenssteuerbescheid für 2014 bekommen, nachdem ich sehr lange gebraucht hatte, um den Antrag möglichst korrekt auszufüllen. Trotzdem wurde ich negativ überrascht.

Das Finanzamt hat mir eine ganze Menge Werbungskosten anerkannt, insgesamt 2.247€. Zusätzlich kamen noch 703€ Sonderausgaben (KV, PV und KFZ) hinzu sowie 71€ Kirchensteuer. Insgesamt wurde mein Einkommen um 3021€ gemindert.

Trotzdem ist meine Einkommenssteuer nur 20€ niedriger angesetzt worden. Erst jetzt habe ich nach einem Blick in die Grundtabelle gesehen, dass mir bei einem Bruttoarbeitslohn von 16.092€ schon von vornherein nur Einkommenssteuer für 13.156-13.160€ abgezogen wurde, also von vornherein 2.932-2.936€ von meinem Bruttolohn abgezogen wurden.

Nun rätsel ich, was das Finanzamt bzw. das LBV (bin Referendar in Herne) vorher schon alles abgezogen haben kann. Mir fallen 1.000€ Werbungskostenpauschale und die Kosten für KV (643€) und PV (109€) ein, die dem LBV durch Einreichen meiner Bescheinigung Anfang 2014 bekannt gewesen sind. Diese sind zwar durch Beitragsrückerstattungen niedriger ausgefallen, aber das gleichen die Kosten für die KFZ wieder aus.

Trotzdem schleicht sich bei mir der Verdacht ein, dass irgendwelche Pauschalen abgezogen wurden, die ich nicht berücksichtigt habe. Wenn meine Werbungskosten 1.247€ über der Pauschale liegen, ohne dass sich das groß bei der Steuer auswirkt, dann müssen doch vorher anderswo ähnliche Beträge abgezogen worden sein.

Da ich ohnehin Widerspruch einlege, weil ich einen 152€-Fehler bei der Berechnung von Reisekosten gemacht habe, wüsste ich das gerne möglichst bald.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Petz »

Nun ja, das lässt sich nicht so einfach sagen.

Sind vielleicht Lohnersatzleistungen vorhanden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen ?

Und die Grundtabelle sagt ja nicht aus, wieviel Lohnsteuer tatsächlich von Bruttoarbeitslohn abgezogen wurde, das steht nur auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Es könnte auch daran liegen, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung ein Betrag von 3.000 € ausgewiesen ist für Vorsorgeaufwendungen, als Referendar ist man ja vermutlich in einem Beamtenverhältnis.

Und nebenbei:
Es gibt keine offizielle Grundtabelle (mehr), dafür aber Rechner, die das genau ausrechnen...

Und es heißt nicht Widerspruch, sondern Einspruch ;)
Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung im Steuerbescheid.....
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

Tatsächlich, auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2014 steht 1.899,99€ Beiträge zur privaten PV und KV. Ich dachte immer, das wäre nur ein Platzhalter. Wie kommen die wohl zustande?

Da fehlen dann in meiner Rechnung nur 32-36€. Das könnte, wie ich inzwischen weiss, der Sonderausgaben Pauschbetrag sein.

Werden die 1.900€ für private PV und KV wohl immer veranschlagt oder orientieren die sich von nun an an den Vorjahresbeiträgen?

Aber ich werde sowieso Einspruch erheben, einmal wegen meines Fehlers bei den Reisekosten, außerdem deswegen:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... rueck.html
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Petz »

Werden die 1.900€ für private PV und KV wohl immer veranschlagt
Das Finanzamt veranschlagt nicht, das Finanzamt veranlagt... :lol:

Ich weiß, es kommt einem manchmal anders vor....

Die 1.900 € stehen im Gesetz, als Beamter trifft § 10 Absatz 4 Satz 2 EStG zu:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
außerdem deswegen:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... rueck.html
Warum ?
Du hast doch vermutlich alles angegeben, da du ja als Referendar auch Bruttoarbeitslohn beziehst....
Da macht der Einspruch deswegen doch keinen Sinn.....
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

Puh, Gesetzestexte sind kompliziert zu lesen. Versteht ich das also richtig, dass ich statt meiner 703€ für Vorsorgeaufwendungen (KV abzgl. Beitragserstattung, PV und KFZ) die 1900€ Pauschale absetzen kann?
Die vom Finanzamt sind aber auch nett, mir nicht einfach die Pauschale einzufügen, wenn ich einen darunter liegenden Betrag angebe.

Der Link war unvollständig, es geht hierum:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... rueck.html

Zusammengefasst, auch die Erstausbildung kann durch dieses Urteil für alle Jahre ab 2008 als Werbungskosten abgesetzt und somit als Verlustvortrag übertragen werden. Zumindest, bis der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt.

Für mich sind das allein 3.765€ an Studiengebühren und Semesterbeiträgen, die ich für diese Jahre noch belegen kann. Evtl. kommen noch ein paar Posten dazu, z.B. PC-Hardware (ohne PC kein Studium), Bewerbungskosten, Kopierkarten, Bücher. Dafür habe ich leider kaum Belege gesammelt, da ich ja nicht davon ausgehen konnte, dass sich in der Rechtsprechung noch etwas ändert.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von muemmel »

Zusammengefasst, auch die Erstausbildung kann durch dieses Urteil für alle Jahre ab 2008 als Werbungskosten abgesetzt und somit als Verlustvortrag übertragen werden. Zumindest, bis der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt. Nö. Da steht, daß noch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gewartet wird. Und davon hängt ab, ob Sie das absetzen können.
Für mich sind das allein 3.765€ an Studiengebühren und Semesterbeiträgen, die ich für diese Jahre noch belegen kann. Und Sie hatten keinerlei Einnahmen aus Arbeit in der Zeit? Auch nicht unter dem Grundfreibetrag?
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

In zwei Wintersemestern habe ich ein paar hundert € als Tutor verdient, ja. Aber das schmälert die ganze Sache nur geringfügig.

Ich kann aber, wenn ich kein entsprechendes Einkommen hatte in Jahren, in denen ich durch Studiengebühren etc. nicht über 1000€ komme, nicht einfach die Werbekostenpauschale angeben, oder? Gleiches gilt für die 36€ Sonderausgabepauschale.

EDIT: Aber da drängt sich mir eine Frage auf: Meine Freundin hat im Gegensatz zu mir einen Großteil ihres Studiums erst als studentische, dann als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet und meist knapp unter der 450€-Grenze verdient, in einigen Monaten auch darüber.

Sie könnte jetzt wie ich für die meisten Jahre nur Studiengebühren und Semesterbeiträge belegen, evtl. noch einen günstigen Laptop. Würde dies mit ihrem Einkommen verrechnet, auch wenn sie unter dem Grundfreibetrag bleibt?
Dann könnte sie sich das ja gleich schenken.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von muemmel »

Ich kann aber, wenn ich kein entsprechendes Einkommen hatte in Jahren, in denen ich durch Studiengebühren etc. nicht über 1000€ komme, nicht einfach die Werbekostenpauschale angeben, oder? Gleiches gilt für die 36€ Sonderausgabepauschale. Nein, können Sie nicht. Die Pauschale ist nie höher als das Einkommen.
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

Hab ich mir gedacht, wär ja auch zu schön.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Petz »

Zusammengefasst, auch die Erstausbildung kann durch dieses Urteil für alle Jahre ab 2008 als Werbungskosten abgesetzt und somit als Verlustvortrag übertragen werden. Zumindest, bis der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt.

Für mich sind das allein 3.765€ an Studiengebühren und Semesterbeiträgen, die ich für diese Jahre noch belegen kann.
Dann musst du für diese Jahre Steuererklärungen abgeben, das hat mit dem aktuellen Steuerbescheid ja nichts zu tun.

Wobei einige Jahre allerdings schon verjährt sind, du kannst dieses Jahr noch Steuererklärungen ab 2011 abgeben.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

Das ist die Frage. In dem Artikel steht mehrfach, dass nach dem richterlichen Urteil auch Kosten für 2008 bis 2011 noch geltend gemacht werden können.
Die Dame vom Finanzamt meinte aber auch, dass, auch wenn sie das Urteil nicht kenne, solche Urteile eigtl. nicht die Verjährung aufheben.
Aber sonst würde die Aufregung im ganzen Artikel kaum Sinn ergeben.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von muemmel »

Ein Antrag auf Verlustfeststellung ist im Gegensatz zu einer Steuererklärung 7 Jahre lang möglich, da auf die 4jährige Festsetzungsfrist noch die 3jährige Anlaufhemmung gerechnet wird. Siehe hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Tigerfox »

Ach daher. Wunderbar, danke.

Wenn ich den Artikel richtig lese, ist das dann aber eh nur graue Theorie, da das Urteil über die verfassungswidrigkeit einer (Un)Gleichbehandlung von Erst- und Zweitausbildung noch nicht endgültig gefällt ist.

Da wohl die belegbaren Verlustvorträge meines Zweitstudiums für 2011 und 2012 zusammen so gering sind, dass nach Übertragung nach 2013 durch mein (geringes) Einkommen aus 2013 nur wenig davon übrig bliebe, bringt mir das ganze nur wirklich was, wenn ich auch die Verluste fürs Erststudium für 2008-2011 anerkannt bekomme.

Eigtl. habe ich mich geärgert, dass ich Anfang 2014 schon die Erklärung für 2013 gemacht habe und einfach angegeben habe, dass ich davon ausginge, dass aufgrund meines geringen Einkommens (~2.500€ für 2 Monate) alle gezahlten Steuern erstattet bekäme.
Mittlerweile denke ich aber, es macht nichts aus. Das Finanzamt hat 1.000€ Werbungskostenpauschale abgezogen, die ich mit Fahrtkosten, Semesterbeiträgen und sonstigem nie erreicht hätte, außerdem die Kosten für KV und PV und die Sonderausgabepauschale. Ich hätte also nichts anders gemacht.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von Petz »

muemmel, leider nützt es nichts, wenn man Urteile zitiert, die sich auf die alte Rechtslage beziehen.

Nach diesen Urteilen, die dem Gesetzgeber nicht passten, sind die Sätze 4 und 5 im § 10d Absatz 4 EStG eingefügt worden.

Seitdem gilt für beide Bescheide die vierjährige Frist, denn ohne ESt-Bescheid gibt es keinen VF-Bescheid.

Tigerfox, auch wenn es laut Urteil seot 2008 möglich sein sollte, geht es natürlich nur dann, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. Die ist aber für 2008 bis 2010 bei dir bereits eingetreten.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Beitrag von muemmel »

Nach diesen Urteilen, die dem Gesetzgeber nicht passten, sind die Sätze 4 und 5 im § 10d Absatz 4 EStG eingefügt worden. Und das war auch nach dem BFH-Urteil vom 13.01.2015 (IX R 22/14)?
Antworten