Guten Tag,
nach meinem Kenntnisstand läuft die AfA eines Fahrzeuges im Betriebsvermögen ab Monat der Anschaffung (Juni) des jeweiligen Kalenderjahres. Wie sieht es mit der Anwendung der 1%-Regel aus - trifft hier Gleiches zu oder ist hier von der Anmeldung / Zulassung des Fahrzeuges (November) durch den Betriebsinhaber auszugehen? Ich bitte dringend um Hilfestellung. Vielen Dank!
1%-Regel ab Kauf oder ab Zulassung des PKW
Re: 1%-Regel ab Kauf oder ab Zulassung des PKW
Die 1%-Regel ist für den privaten Nutzungsanteil. So lange das Fahrzeug noch nicht angemeldet ist, wird es nicht genutzt. Daher ist die 1%-Regel erst ab Anmeldung anzusetzen.