Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

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Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

Beitrag von Tigerfox »

Hallo,

ich bin seit Nov. 2013 im Referendariat und habe vorher von 2011 bis 2013 ein Masterstudium im direkten Anschluss an den Bachelor absolviert und bis 2013 nie steuerpflichtiges Einkommen gehabt.
Im Glauben, dies gelte ingesamt als ein Erststudium, habe ich nie einen Einkommenssteuererklärung für einen Verlustvortrag abgegeben. Dabei habe ich mich noch im Netz informiert, aber offensichtlich nur die halbe Warheit gelesen.

Für 2013 habe ich dann Anfang 2014 für die 2 Monate eine Erklärung abgegeben, allerdings ohne irgendwas abzusetzen, da ich 1. nur ~2500€ verdient hatte, also ohnehin erwarten konnte, alles wiederzukriegen und 2. nach meinem damaligen Kentnisstand kaum die 1000€ Werbekostenpauschale überschritten hatte.

Nun sitze ich an der Erklärung für 2014 und habe erfahren, dass das Masterstudium bereits als Zweitstudium gilt und ich somit die Kosten fürs Studium für 2011-2013 als Werbekosten geltend machen könnte.

Da ich es damals nicht für sinnvoll hielt, habe ich für diese Zeit kaum Belege abseits der Studiengebühren und Semesterbeiträge (~1000€ für 2011, 500-600€ für 2012 und 2013, ingesamt also ~2000€) bzw. hatte auch sonst kaum eigene Ausgaben fürs Studium.

1. Kann ich die nicht gemachten Erklärungen für 2011 und 2012 mit Verlustvorträgen (1500-1600€) noch einreichen und dann für 2014 geltend machen, obwohl ja eigtl. 2013 das erste Einkommensjahr war?

2. Kann ich die Erklärung für 2013 auch nach über 1 Jahr noch ändern mit der Begündung neuer Erkenntnisse/Tatsachen bzw. aus Unkenntnis/Fehlinterpretation der Rechtslage nicht gemachter Angaben?

3. Ist das alles überhaupt sinnvoll oder bleibt mir von dem Verlustvortrag aus diesen Jahren für 2014 gar nichts mehr übrig?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

Beitrag von Petz »

Kann ich die nicht gemachten Erklärungen für 2011 und 2012 mit Verlustvorträgen (1500-1600€) noch einreichen
ja
und dann für 2014 geltend machen
nein, der Verlustvortrag aus 2011 und 2012 muss in 2013 verrechnet werden, soweit jedenfalls möglich.
Falls dann noch ein Verlust übrig bleibt, wird dieser nach 2014 vorgetragen.
Kann ich die Erklärung für 2013 auch nach über 1 Jahr noch ändern mit der Begündung neuer Erkenntnisse/Tatsachen bzw. aus Unkenntnis/Fehlinterpretation der Rechtslage nicht gemachter Angaben?
Nein.
Aber eine Änderung 2013 würde automatisch vom FA durchgeführt werden, falls die Verluste in 2011 und 2012 anerkannt werden
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

Beitrag von Tigerfox »

Wenn ich dann aber nicht auch meine Verluste für 2013 anmelden kann, hat das doch relativ wenig Sinn, oder? Die Verlustvorträge für 2011/12 mit 1500€ werden doch von meinen ~2500€ Einkommen in 2013 aufgefressen.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

Beitrag von Petz »

Wenn ich dann aber nicht auch meine Verluste für 2013 anmelden kann, hat das doch relativ wenig Sinn, oder?
So ist es.
Die Verlustvorträge für 2011/12 mit 1500€ werden doch von meinen ~2500€ Einkommen in 2013 aufgefressen.
So ist es.
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Tigerfox
Beiträge: 11
Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

Re: Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

Beitrag von Tigerfox »

Was kann ich also machen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Zweitstudium 2011/12 trotz Bescheid 2013?

Beitrag von muemmel »

Nichts - Ihr VV ist wirkungslos verpufft, was recht häufig vorkommt.
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