Hallo,
ich hätte eine kurze Frage zu Kontoführungsgebühren.
Meine Stadtsparkasse erhebt auf meinem Konto ganz normale Führungsgebühren ohne USt. Wie genau buche ich diese in der EÜR, bzw. wo werden diese hinzugefügt?
Wird es einfach als Netto angegeben und dafür keine Umsatzsteuer eingetragen bzw. erhöht in der EÜR?
Danke euch im Voraus!
Beste Grüße!
Kontoführungsgebühren (ohne USt) buchen
Re: Kontoführungsgebühren (ohne USt) buchen
Hallo,
die Kontoführungsgebühren so wie sie sind in der Anlage EÜR unter der Rubrik "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" am besten in Zeile 44 erfassen. Netto. Du musst da auch nicht künstlich Umsatzsteuer rauf oder runterrechnen. Kontoführungsgebühren sind eine i.d.R. umsatzsteuerfreie Leistung, es sei denn der Unternehmer (hier: die Bank) optiert zur Umsatzsteuerpflicht, was hier aber nicht der Fall ist.
Falls du professionell buchst, ist es im SKR03 auf Konto 4970 (Nebenkosten des Geldverkehrs) zu verbuchen, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Beste Grüße!
die Kontoführungsgebühren so wie sie sind in der Anlage EÜR unter der Rubrik "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" am besten in Zeile 44 erfassen. Netto. Du musst da auch nicht künstlich Umsatzsteuer rauf oder runterrechnen. Kontoführungsgebühren sind eine i.d.R. umsatzsteuerfreie Leistung, es sei denn der Unternehmer (hier: die Bank) optiert zur Umsatzsteuerpflicht, was hier aber nicht der Fall ist.
Falls du professionell buchst, ist es im SKR03 auf Konto 4970 (Nebenkosten des Geldverkehrs) zu verbuchen, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Beste Grüße!
Re: Kontoführungsgebühren (ohne USt) buchen
Danke für die tolle Antwort!