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Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Verfasst: 4. Sep 2016, 22:30
von sprat
xxx

Re: Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Verfasst: 5. Sep 2016, 12:25
von schlauelia
das kann man nicht so sagen, aber es ist schon ungewöhnlich bei einem Umsatz von 7.000,-- Ausgaben von 1.800,-- für Arbeitskleidung und Deko zu haben, gegen eine Ablehnung erst Einspruch einzulegen ( gleich dabei hätte man Kopien der belege beifügen können) und dann einfach den Einspruch zurück zu nehmen - da könnte ein Misstrauen aufkommen! Aber es ist auch egal, warum - Prüfung ist nun mal da!
Ist der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Wenn ja, kann man ja bei der BP die Sachen darlegen und die Ausgaben werden vielleicht doch anerkannt?
Lia

Re: Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Verfasst: 5. Sep 2016, 12:45
von sprat
xxx

Re: Einspruchrücknahme = Grund für Außenprüfung?

Verfasst: 5. Sep 2016, 14:05
von schlauelia
na dann ist doch alles klar, eine BP kann kommen oder auch nicht - aber die Finanzämter bauen Stellen ab, auch solche für Prüfer, die eigentlich immer Geld bringen.
In über 30 Jahren habe ich unter 10 Prüfungen für Kleinunternehmen erhalten!
Lia