Wenn sich der Umsatz so ändert, dass eine der Grenzen - beispielsweise zwischen Quartals- und Monats-Voranmeldepflicht - überschritten wird, muss ein Unternehmer dann im Folgejahr
selbstständig den Anmeldezeitraum ändern (also beispielsweise bis zum 10.2. die Voranmeldung einreichen statt erst bis zun 10.4.) oder
soll er warten, bis das Finanzsamt eine Änderung des Anmeldezeitraums mitteilt?
Wie verhält es sich bei einer analogen Änderung des Lohnsteueraufkommens?
Ich würde entscheiden was für das Unternehmen günstiger ist. Sollten höhere Vorsteuerüberhänge in Aussicht sein empflielt es sich weiterhin monatliche Anmeldungen abzugeben und erst nach der Aufforderung des Finanzamtes zu wechseln. Diese kommen meist am Anfang des Jahres und gelten ab dem zweiten Quartal.