Honorartätigkeit
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Honorartätigkeit
Hallo zusammen,
mich interessiert folgendes: kann man neben einem 450 Eurojob noch steuerfrei einer Honorartätigkeit nachgehen?
Wenn ja, bis zu welchem Betrag?
Danke vorab für Hilfe
Grüße
S.
mich interessiert folgendes: kann man neben einem 450 Eurojob noch steuerfrei einer Honorartätigkeit nachgehen?
Wenn ja, bis zu welchem Betrag?
Danke vorab für Hilfe
Grüße
S.
Re: Honorartätigkeit
Das sind jetzt recht dürftige Angaben... Also, ich unterstelle mal, Sie haben tatsächlich nur einen 450-Euro-Job und die Honorartätigkeit, ansonsten keinen Job, keinerlei Miet-, Zins oder sonstige Einnahmen und Sie sind auch nicht verheiratet. Dann können Sie in der Honorartätigkeit bis zu 8.354 Euro verdienen - das ist das aktuelle steuerfreie Existenzminimum. Oben drauf kommen noch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung - Sie müssen ja irgendwie krankenversichert sein und den Betrag können Sie dann als Vorsorgeaufwendung vom Einkommen abziehen (bei den gesetzlichen Krankenkassen dürften das so ca. 1.800 Euro sein).
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Re: Honorartätigkeit
Hallo,
danke erstmal für die ausführliche Antwort.
Doch ich bin verheiratet und gehe in der Firma meines Mannes einem 460 Eurojob nach. Bin privat versichert und habe jetzt die Möglichkeit , pro Monat als Honorarkraft 200 Euro zu verdienen, daher meine Frage nach der Steuer.
Wenn ich dann nämlich 650 Euro versteuern müsste, bliebe wohl kaum etwas übrig.
Grüße
S.
danke erstmal für die ausführliche Antwort.
Doch ich bin verheiratet und gehe in der Firma meines Mannes einem 460 Eurojob nach. Bin privat versichert und habe jetzt die Möglichkeit , pro Monat als Honorarkraft 200 Euro zu verdienen, daher meine Frage nach der Steuer.
Wenn ich dann nämlich 650 Euro versteuern müsste, bliebe wohl kaum etwas übrig.
Grüße
S.
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Re: Honorartätigkeit
wenn Sie wirklich einen echten Minijob von 450,-- haben, zahlt der Arbeitgeber Steuern und diese Einnahmen werden NICHT in der ESt-Erklärung, die Sie mit Ihrem Mann gemeinsam machen, angegeben ( sind also steuerfrei für Sie). Die Honorartätigkeit müssen Sie aber versteuern: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - kommt in Anlage S oder G!
Lia
Lia
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Re: Honorartätigkeit
Ja, vielen Dank, habs kapiert. Hatte gehofft, man müsste wegen der Honorartätigkeit gar nichts machen.
Danke, schönen Tag
S.
Danke, schönen Tag
S.
Re: Honorartätigkeit
Und um schlauelias korrekte Antwort mal zu ergänzen: Wenn Ihr Gatte mit seinem Einkommen über den Grundfreibetrag für Ehepaare von 17.000 Euro pro Jahr kommt, damit müssen Sie das Honorar nicht nur theoretisch versteuern, sondern dann fallen da auch ganz praktisch Steuern an.
Re: Honorartätigkeit
muemmel hat das schön erklärt
Vorhersagen sind schwierig. Vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.
Re: Honorartätigkeit
Ja das stimmt... sobald die Grenze überschritten wurde fallen steuern an.