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Arzthaftung

Verfasst: 7. Apr 2014, 15:50
von Sternschnuppe
Hallo,
mich interessiert, ob man Rechtsanwaltskosten, sowie Gerichtskosten absetzen kann, wenn man in einem Rechtsstreit, in diesem Fall geht es um eien "Kunstfehler", sprich um Arzthaftung verlieren sollte(was ich natürlich nicht hoffe, aber wer weiß). Vielleicht hat ja jemand von euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht.
Über eine Antwort wüede ich mich freuen.
Viele Grüße
Sternschnuppe

Re: Arzthaftung

Verfasst: 8. Apr 2014, 03:22
von muemmel
Ja, die kann man absetzen. Allerdings zieht das Finanzamt von den Kosten die "zumutbare Belastung" ab - das können bis zu 7 % Ihres Einkommens sein. Beispiel: Sie sind ledig, kinderlos und verdienen 30.000 Euro. Ihnen entstehen 3.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Da Ihre zumutbare Belastung bei 6 % liegt, werden von den 3.000 Euro also 1.800 Euro abgezogen und nur 1.200 Euro werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen - die reale Steuerersparnis liegt dann bei etwa 360 Euro.

Re: Arzthaftung

Verfasst: 10. Apr 2014, 15:35
von Sternschnuppe
Hallo muemmel,
danke für die schnelle und total hilfreiche Antwort. Solltest du irgendwo als Steuerfachangestellte/r oder Steuerberater tätig sein, kann sich dein Chef wohl glücklich schätzen.
Viele Grüße
Sternschnuppe