Hallo,
da zunehmend Privatschulen als Alternative zu Öffentlichen aus dem Boden sprießen und deren Ruf zum Teil sehr gut ist, stellt sich nur noch die Frage nach der Bezahlung, da das Schulgeld nicht unerheblich ist.
Kann man diese Kosten steuerlich geltend machen, oder ist das Privatvergnügen?
Gruß
Ratatouille
Privatschulen
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Re: Privatschulen
Hallo,
sofern es sich um eine anerkannte Schule handelt kann das Schulgeld i.H. von 30 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der maximale Höchstbetrag pro Jahr beträgt 5.000 €.
Gruß
sofern es sich um eine anerkannte Schule handelt kann das Schulgeld i.H. von 30 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der maximale Höchstbetrag pro Jahr beträgt 5.000 €.
Gruß
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- Registriert: 30. Jan 2009, 15:05
Re: Privatschulen
Super, danke dir für die Info.Toll, dass du dich hier so engagierst
grüße
Ratatouille
grüße
Ratatouille