Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

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Lucas B.
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Registriert: 20. Aug 2019, 15:01

Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von Lucas B. »

Hallo,

Ist es möglich die Steuererklärung für 2017, 2016 und 2015 rückwirkend zu stellen, nach dem ich die für 2018 schon gestellt habe? Ich war bis 2019 Student und habe 2018 auf Rechnung gearbeitet. Ich muss für 2018 eine bis Ende des Monats abgeben (habe eine Verlängerung bekommen). Wäre es möglich die anderen drei dann bis Ende des Jahres noch zu machen? Oder muss ich jetzt alle vier auf einmal machen? Ich habe momentan kaum Zeit mich einzuarbeiten und würde daher gerne nur das Notwendige tun.

Besten Gruß
Lucas
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von taxpert »

Lucas B. hat geschrieben: Wäre es möglich die anderen drei dann bis Ende des Jahres noch zu machen?
Ja.

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muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von muemmel »

Es wäre sogar möglich, für 15 bis 17 überhaupt KEINE Erklärung einzureichen - offenbar besteht ja für diese Jahre keine Verpflichtung, eine zu machen.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben: Es wäre sogar möglich, für 15 bis 17 überhaupt KEINE Erklärung einzureichen - offenbar besteht ja für diese Jahre keine Verpflichtung, eine zu machen.
Lucas B. hat geschrieben:Ich war bis 2019 Student
Du ahnst doch auch, wo die Reise hingehen soll!

Es ist eher die Frage, ob sich der Aufwand lohnt
Lucas B. hat geschrieben:2018 auf Rechnung gearbeitet
taxpert
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Lucas B.
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Registriert: 20. Aug 2019, 15:01

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von Lucas B. »

Danke für Eure Antworten.

Ja darauf zielt die Reise ab, aber du meinst es lohnt sich nicht unbedingt? Mir wurde bisher immer wieder eingetrichtert, dass ich es tun müsse, da es sich ja so sehr lohnen würde.

Gruß

Lucas
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von muemmel »

aber du meinst es lohnt sich nicht unbedingt? Nun ja - wurden denn Steuern gezahlt? Wenn nicht - was versprechen Sie sich dann von der Steuererklärung?
Mir wurde bisher immer wieder eingetrichtert, dass ich es tun müsse, da es sich ja so sehr lohnen würde. Nun weiß ich ja nicht, was "es" eigentlich sein soll, aber vermutlich meinen Sie den Verlustvortrag: Der lohnt sich gelegentlich, aber oft scheitert er auch. Und darauf wird im Netz erstaunlich selten hingewiesen...
Lucas B.
Beiträge: 4
Registriert: 20. Aug 2019, 15:01

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von Lucas B. »

Jetzt noch einmal die Frage: Wenn ich im letzten Jahr meine Steuer für 2018 gemacht habe. Ist es dann dieses Jahr noch möglich, die Steuererklärung rückwirkend für 2017, 2016 und 2015 abzugeben?

Und kann mir jemand verraten, wann es sich lohnt und wann nicht? Ich vermute, dass man nennenswerte Ausgaben für das Studium gehabt haben muss und das z.B. bei geisteswissenschaftlichen Studiengängen selten der Fall ist?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von muemmel »

Da Sie bis heute nicht verraten haben, ob da überhaupt Steuern gezahlt wurden, kann Ihnen auch keiner sagen, ob es sich "lohnt". Für 2015 ist keine Erklärung mehr möglich, für 2016 und 2017 schon.
Lucas B.
Beiträge: 4
Registriert: 20. Aug 2019, 15:01

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von Lucas B. »

Nein bisher habe ich keine Steuern gezahlt, ich habe neben einem 450 Euro Job aber auch Selbständig gearbeitet (ca. 1000 Euro verdient) und musste daher schon für 2018 eine Steuererklärung abgeben.

Meine Frage ist, ab wann sich für mich der Verlustvortrag aufgrund meines Masterstudiums (ich habe bis 2019 studiert und verdiene jetzt seit diesem Jahren steuerpflichtig), für die folgenden Jahre lohnt. Also wieviel Verluste müssen da sinnvollerweise zusammenkommen.

Und wenn ich letztes Jahr zum ersten Mal verpflichtet war, eine Steuererklärung abzugeben und das auch getan habe, kann ich obwohl ich im letzten Jahr die Steueerklärung für 2018 schon abgegeben habe, noch freiwillig die für 2015, 2016 und 2017 abgeben. Mir wurde erzählt, dass dies nun nicht mehr möglich sei.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiwillige Steuererklärung für Jahre nach denen eine verpflichtende schon abgegeben wurde

Beitrag von muemmel »

Mir wurde erzählt, dass dies nun nicht mehr möglich sei. Da wurde Ihnen Quatsch erzählt. Allerdings wollen Sie offenbar keineswegs Steuererklärungen einreichen - Sie wollen Anträge auf Verlustfeststellung einreichen. Auch das ist möglich, und sogar für 2015 (wofür, siehe oben, keine Steuererklärung mehr möglich wäre).
Also wieviel Verluste müssen da sinnvollerweise zusammenkommen. Da müssten wir uns mal das Jahr 2019 angucken. Da werden die Verluste nämlich hinwandern, soweit sie nicht schon in 2018 "abgeschmolzen" sind. Wieviel Einkommen gab es da? Und wurde dafür schon eine Steuererklärung eingereicht?
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