Verlustvortrag - Vorgehensweise bei vorläufigen Bescheiden
Verfasst: 17. Feb 2019, 15:46
Hallo Zusammen,
mir stellen sich einige grundsätzliche Fragen zum Verlustvortrag.
Ich habe für mein Erststudium von 2011 bis 2013 alle Steuererklärungen eingereicht. Die Kosten für das Erststudium wurden mit Vorläufigkeitsvermerk nur als Sonderausgaben berücksichtigt. D.h. ich habe nur den Einkommenssteuerbescheid und keinen Bescheid über Feststellung des Verlustvortrages erhalten.
Nun ist es ja so, dass der Verlustvortrag ins nächste Jahr wandert. Was gebe ich den in der Folgesteuererklärung beim Verlustvortrag des vergangenen Jahres an? Es wurde ja noch gar keiner festgestellt. Ich hab das bisher immer so gemacht, dass ich keinen Verlustvortrag aus dem Vorjahr angegeben habe.
Angenommen es wird nun ein Urteil zu meinem Gunsten gefällt, werden dann die Steuerbescheide automatisch alle abgeändert und der Verlustvortrag von 2011 wandert dann in 2012, 2012 in 2013 usw.? Oder muss ich dafür aktiv irgendwas beantragen/ankreuzen oder sonst irgendwas?
Vielen Dank schon Mal
mir stellen sich einige grundsätzliche Fragen zum Verlustvortrag.
Ich habe für mein Erststudium von 2011 bis 2013 alle Steuererklärungen eingereicht. Die Kosten für das Erststudium wurden mit Vorläufigkeitsvermerk nur als Sonderausgaben berücksichtigt. D.h. ich habe nur den Einkommenssteuerbescheid und keinen Bescheid über Feststellung des Verlustvortrages erhalten.
Nun ist es ja so, dass der Verlustvortrag ins nächste Jahr wandert. Was gebe ich den in der Folgesteuererklärung beim Verlustvortrag des vergangenen Jahres an? Es wurde ja noch gar keiner festgestellt. Ich hab das bisher immer so gemacht, dass ich keinen Verlustvortrag aus dem Vorjahr angegeben habe.
Angenommen es wird nun ein Urteil zu meinem Gunsten gefällt, werden dann die Steuerbescheide automatisch alle abgeändert und der Verlustvortrag von 2011 wandert dann in 2012, 2012 in 2013 usw.? Oder muss ich dafür aktiv irgendwas beantragen/ankreuzen oder sonst irgendwas?
Vielen Dank schon Mal