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Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 15. Feb 2019, 13:43
von Stonelee
Beitrag auf Wunsch des Erstellers gelöscht!

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 15. Feb 2019, 15:18
von muemmel
War das die Erstausbildung? Wenn nicht, wenn Sie also z. B. vor dem Studium schon einen Beruf gelernt haben, könnten Sie Anträge auf Verlustfeststellung einreichen (das geht 7 Jahre lang, wäre für 12-14 also noch drin) und dann entstünde eine Erklärungspflicht...

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 16. Feb 2019, 10:34
von Stonelee
War das die Erstausbildung? Wenn nicht, wenn Sie also z. B. vor dem Studium schon einen Beruf gelernt haben, könnten Sie Anträge auf Verlustfeststellung einreichen (das geht 7 Jahre lang, wäre für 12-14 also noch drin) und dann entstünde eine Erklärungspflicht...

Hallo,
nein leider ist das nicht der Fall. Ich habe nach dem Gymnasium direkt mit dem Studium begonnen, die Beschäftigung dann nach abgeschlossenem Masterstudium. Während dem Studium war ich immer nur als Werkstudent oder Praktikant tätig.
LG Ben

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 17. Feb 2019, 09:57
von Severina
Das Masterstudium IST eine Zweitausbildung, die Erstausbildung dann der Bachelor.

Wie Muemmel sagt - beantragen Sie die Verlustfeststellung für 12 und 13 und vergessen Sie nicht, die Kosten des Masterstudiums 2014 noch nachzutragen. Gegen den Ablehnungsbescheid 2014 Einspruch einlegen nicht vergessen! Das geht formlos ohne Begründung, schreiben Sie einfach, die Begründung folgt. Sie erhalten dann eine neue Frist, innerhalb derer die Anträge auf Verlustfeststellung und die Kosten des Masterstudiums 2014 eingereicht werden müssen, verweisen Sie darauf, dass diese die Begründung zum Einspruch darstellen.

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 18. Feb 2019, 20:28
von Stonelee
Hallo und vielen Dank erst mal für ihre Antworten.
Leider bin ich gerade etwas überfordert, das alles unter einen Hut zu bringen und bräuchte deshalb nochmals Hilfe.
Also das Prinzip des Verlustvortrags hab ich verstanden, aber mir ist nicht klar, wie sich ein Antrag auf Verlustfeststellung auf meine abgelehnte Einkommensteuererklärung auswirkt? Wird der Ablehnungsbescheid dadurch aufgehoben und nach Prüfung des Verlustfeststellungsantrags neu bearbeitet? Und wie spielt denn die sich hier ergebende Erklärungspflicht mit rein?

LG Ben

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 18. Feb 2019, 23:46
von muemmel
Wird der Ablehnungsbescheid dadurch aufgehoben und nach Prüfung des Verlustfeststellungsantrags neu bearbeitet? Vielleicht das, vielleicht werden Sie auch zur Neueinreichung aufgefordert - wenn es bei mir um so viel Geld ginge, würden mich Verfahrensfragen eher weniger interessieren...

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 19. Feb 2019, 15:59
von muemmel
rund 3300€ (+ ca. 15% Zinsen) Wie kommen Sie eigentlich auf die Summe? Das wäre ja die komplette Steuer - man kann aber nicht 16.000 Euro steuerfrei verdienen. Alles wird es insofern nicht zurückgeben...

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 19. Feb 2019, 20:45
von Stonelee
Wie kommen Sie eigentlich auf die Summe? Das wäre ja die komplette Steuer - man kann aber nicht 16.000 Euro steuerfrei verdienen. Alles wird es insofern nicht zurückgeben...

Ich hab in meinem Eingangspost die Beträge sehr großzügig auf- oder abgerundet. Hier mal etwas genauere Angaben:

Bruttoverdienst: 16800€
Steuern: 3700€ (inkl. Soli + Kirchensteuer)
Altersvorsorgeaufwendungen und Kranken- und Pflegeversicherung: 5500€
Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte+Arbeitsstätte: 1500€
Sonstiges: 1000€

Die Steuersoftware ermittelt mir daraus am Ende einen Erstattungsbetrag in Höhe von 3300€.

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 19. Feb 2019, 20:50
von Stonelee
Ich habe mich zu der Thematik Verlustfeststellung noch etwas eingelesen und bin dabei auf ein Artikel zu einem BFH-Urteil gestoßen, das wahrscheinlich mit dem von Ihnen erwähnten Vorgehen zusammenhängt ( https://bit.ly/2XeuXTN ).

Hier heisst es:
...eine Einkommensteuererklärung ist abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. In diesem Fall gelte die Anlaufhemmung aus § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO, was Einfluss auf den Beginn der Festsetzungsfrist hat. Der BFH hat dabei klar gestellt, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden Veranlagungszeitraum gilt.

Und das Fazit:
Auf diese Weise kann man ggf. bisher nicht geltend gemachte Verluste retten und das Finanzamt dazu zwingen, eine Einkommensteuerveranlagung für das der Verlustfeststellung folgende Jahr durchzuführen.

Einen verbleibenden Verlustabzug aus 2012 und 2013 kann ich aber nicht vorweisen, da meine Einkünfte die Verluste in diesen Jahren deutlich übersteigen, der Gesamtbetrag der Einkünfte ist also positiv. Damit wäre das Ganze wohl aussichtslos oder liege ich da falsch?

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 20. Feb 2019, 13:10
von muemmel
Damit wäre das Ganze wohl aussichtslos oder liege ich da falsch? Nein, das sehen Sie völlig richtig.

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 20. Feb 2019, 14:52
von Severina
Versuchen können Sie noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Die Erfolgsaussichten sind aber gering)

Re: Abgabefrist für ESt 2014 um einen Tag verpasst

Verfasst: 21. Feb 2019, 09:29
von Stonelee
Ok, trotzdem herzlichen Dank für ihre Hilfe! Ich werde mein Glück dann natürlich noch mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung versuchen.
Wenn das nicht klappt, dann ists am Ende wohl ziemlich hohes Lehrgeld, das ich bezahlen muss :roll:

LG Ben