Steuererklärung abgelehnt -> angeblich bereits eingegangen

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Bartfratze
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2019, 23:37

Steuererklärung abgelehnt -> angeblich bereits eingegangen

Beitrag von Bartfratze »

Hallo liebe Leute,

ich habe vor ca. zwei Wochen zum ersten mal in meinem Leben überhaupt eine Steuererklärung durchgeführt (bin ledig, also nicht mit irgendwem zusammen veranlagt), und zwar rückwirkend jeweils für 2015, 2016 und 2017.
Nun habe ich gestern zwei Schreiben von meinem Finanzamt bekommen. Im ersten wurde ich um Belege für Werbungskosten aus 2015 und 2016 gebeten. Soweit, so gut. Da ich viele Ausgaben hatte, habe ich auch nix anderes erwartet.
2017 hat mich aber sehr kalt erwischt. Da wird behauptet, dass ich meine Steuererklärung für 2017 bereits am 09.09.2018 elektronisch übermittelt hätte und mir der Steuerbescheid am 21.09.2018 zugesandt wurde. Das wüsste ich aber, will ich mal behaupten...
Bis auf die o.g. Erklärungen habe ich wie gesagt noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich kann auch keinerlei Hinweise dafür im Elster-Portal oder sonstwo finden. Dass ich auch nie irgendeinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten habe (weder postalisch, noch per eMail) ist hoffentlich selbsterklärend.
Passieren dem Finanzamt schonmal solche Fehler und sind mit einem Anruf, der morgen folgen wird, leicht zu klären? Wie kann ich denn nachweisen, dass ich keine Steuererklärung gemacht habe, wenn bei denen im System tatsächlich eine Erklärung fälschlicherweise mit meinem Namen verknüpft ist, die aber nicht von mir stammt?
Ich wäre ja nicht so nervös, aber eigentlich erwarte ich für 2017 ne Erstattung von 3000€ und das ist für mich zumindest ne Menge Geld...

Vielen Dank und liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung abgelehnt -> angeblich bereits eingegangen

Beitrag von muemmel »

Wie kann ich denn nachweisen, dass ich keine Steuererklärung gemacht habe Das ist doch die reine Energieverschwendung. Teilen Sie halt mit, dass Sie den Bescheid nicht erhalten haben - dann sollte er Ihnen zugehen. Und dann, wenn er wirklich da ist, können Sie natürlich auch Einspruch einlegen und im Rahmen des Einspruchs Ihre Kosten geltend machen.
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