Feststellungsbescheid nachträglich ändern
Verfasst: 12. Mai 2018, 09:49
Hallo Zusammen!
Mein Schwiegervater ist kürzlich (März) verstorben und ich gehe gerade seine Steuersachen durch.
Er hat im August 2017 wie auch in den Jahren davor für eine Grundstücksgemeinschaft (Er, Ehefrau, Schwester, Schwager) als Bevollmächtigter einen Antrag auf ges. und einhtl. Feststellung der Einkünfte aus Vermietung im Jahr 2016 gestellt. Dieser wurde im November 2017 beschieden. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen und der Bescheid ist bestandskräftig.
Er hat zwar die Umlagen (Nebenkostenzahlung der Mieter) komplett angegeben, bei den Werbungskosten allerdings nicht die vollständigen Betriebsausgaben. Nach erster Durchsicht fehlen ca. 25.000 EUR, die in 2016 angefallen und gezahlt worden sind. In den Jahren zuvor hat er diese Ausgaben korrekt berücksichtigt.
Im Jahr 2017 hat sein Krebs auch Metastasen im Kopf gebildet und er war regelmäßig Chemotherapie, Bestrahlung und starken Schmerzmitteln ausgesetzt.
Im Dezember 2017 hatte sich sein Zustand soweit verschlechtert, dass er den Bescheid nicht adäquat prüfen konnte bzw. keinen Einspruch einlegen konnte. (Wobei man sagen muss, dass der Bescheid exakt seiner Erklärung entspricht...).
Gibt es Möglichkeiten, den Bescheid noch zu ändern? Die übrigen Mitglieder der Grundstücksgemeinschaft sind nicht in der Lage, eine Steuererklärung / einen Bescheid zu prüfen und haben sich auf meinen Schwiegervater verlassen.
Sollte der Feststellungsbescheid geändert werden können, greift §175 AO für die Einkommensteuer, richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Bernd
Mein Schwiegervater ist kürzlich (März) verstorben und ich gehe gerade seine Steuersachen durch.
Er hat im August 2017 wie auch in den Jahren davor für eine Grundstücksgemeinschaft (Er, Ehefrau, Schwester, Schwager) als Bevollmächtigter einen Antrag auf ges. und einhtl. Feststellung der Einkünfte aus Vermietung im Jahr 2016 gestellt. Dieser wurde im November 2017 beschieden. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen und der Bescheid ist bestandskräftig.
Er hat zwar die Umlagen (Nebenkostenzahlung der Mieter) komplett angegeben, bei den Werbungskosten allerdings nicht die vollständigen Betriebsausgaben. Nach erster Durchsicht fehlen ca. 25.000 EUR, die in 2016 angefallen und gezahlt worden sind. In den Jahren zuvor hat er diese Ausgaben korrekt berücksichtigt.
Im Jahr 2017 hat sein Krebs auch Metastasen im Kopf gebildet und er war regelmäßig Chemotherapie, Bestrahlung und starken Schmerzmitteln ausgesetzt.
Im Dezember 2017 hatte sich sein Zustand soweit verschlechtert, dass er den Bescheid nicht adäquat prüfen konnte bzw. keinen Einspruch einlegen konnte. (Wobei man sagen muss, dass der Bescheid exakt seiner Erklärung entspricht...).
Gibt es Möglichkeiten, den Bescheid noch zu ändern? Die übrigen Mitglieder der Grundstücksgemeinschaft sind nicht in der Lage, eine Steuererklärung / einen Bescheid zu prüfen und haben sich auf meinen Schwiegervater verlassen.
Sollte der Feststellungsbescheid geändert werden können, greift §175 AO für die Einkommensteuer, richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Bernd