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Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Verfasst: 14. Mär 2018, 11:09
von Daniel0815
Guten Tag,

ich habe gerade bemerkt das in meinen Steuererklärungen von 2013 + 2014 etwas nicht korrekt ist.
Ich befand mich zu dieser Zeit in einem Zweitstudium. Die Software die ich 2016 zu Erstellung verwendet habe, hat vermutlich Erststudium angegeben.
Deshalb wurden die Kosten als Sonderausgaben verbucht, anstatt als Werbungskosten. Dadurch können diese nicht als Verlust vorgetragen werden.
Für die Jahre 2015 + 2016 stimmt es wieder.

Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?

Danke für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Verfasst: 14. Mär 2018, 12:21
von schlauelia
nein, denn die Bescheide werden nicht "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" stehen.

Tipp: zeitnaher die Bescheide prüfen - 1 Monat!

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Verfasst: 14. Mär 2018, 13:20
von Daniel0815
schlauelia hat geschrieben: 14. Mär 2018, 12:21 nein, denn die Bescheide werden nicht "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" stehen.

Tipp: zeitnaher die Bescheide prüfen - 1 Monat!
Doch steht vermerkt auf der letzten Seite.

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Verfasst: 14. Mär 2018, 14:52
von muemmel
Wegen der anhängigen Klage am Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als Werbungskosten müßten die Bescheide auch "teilweise vorläufig" sein, was diese Kosten anbelangt. Und damit müßten sie in dem Punkt änderbar sein. Stellen Sie also einen entsprechenden Antrag.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vorlaeufiger-steuerbescheid-einspruch-oder-nichtstun

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Verfasst: 14. Mär 2018, 18:51
von Daniel0815
muemmel hat geschrieben: 14. Mär 2018, 14:52 Wegen der anhängigen Klage am Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als Werbungskosten müßten die Bescheide auch "teilweise vorläufig" sein, was diese Kosten anbelangt. Und damit müßten sie in dem Punkt änderbar sein. Stellen Sie also einen entsprechenden Antrag.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vorlaeufiger-steuerbescheid-einspruch-oder-nichtstun
Ok werde ich machen Dankeschön