Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

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Daniel0815
Beiträge: 3
Registriert: 14. Mär 2018, 09:29

Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Beitrag von Daniel0815 »

Guten Tag,

ich habe gerade bemerkt das in meinen Steuererklärungen von 2013 + 2014 etwas nicht korrekt ist.
Ich befand mich zu dieser Zeit in einem Zweitstudium. Die Software die ich 2016 zu Erstellung verwendet habe, hat vermutlich Erststudium angegeben.
Deshalb wurden die Kosten als Sonderausgaben verbucht, anstatt als Werbungskosten. Dadurch können diese nicht als Verlust vorgetragen werden.
Für die Jahre 2015 + 2016 stimmt es wieder.

Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?

Danke für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Beitrag von schlauelia »

nein, denn die Bescheide werden nicht "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" stehen.

Tipp: zeitnaher die Bescheide prüfen - 1 Monat!
Daniel0815
Beiträge: 3
Registriert: 14. Mär 2018, 09:29

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Beitrag von Daniel0815 »

schlauelia hat geschrieben: 14. Mär 2018, 12:21 nein, denn die Bescheide werden nicht "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" stehen.

Tipp: zeitnaher die Bescheide prüfen - 1 Monat!
Doch steht vermerkt auf der letzten Seite.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Beitrag von muemmel »

Wegen der anhängigen Klage am Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als Werbungskosten müßten die Bescheide auch "teilweise vorläufig" sein, was diese Kosten anbelangt. Und damit müßten sie in dem Punkt änderbar sein. Stellen Sie also einen entsprechenden Antrag.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vorlaeufiger-steuerbescheid-einspruch-oder-nichtstun
Daniel0815
Beiträge: 3
Registriert: 14. Mär 2018, 09:29

Re: Steuererklärung für Erststudium statt Zweitstudium

Beitrag von Daniel0815 »

muemmel hat geschrieben: 14. Mär 2018, 14:52 Wegen der anhängigen Klage am Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als Werbungskosten müßten die Bescheide auch "teilweise vorläufig" sein, was diese Kosten anbelangt. Und damit müßten sie in dem Punkt änderbar sein. Stellen Sie also einen entsprechenden Antrag.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/vorlaeufiger-steuerbescheid-einspruch-oder-nichtstun
Ok werde ich machen Dankeschön
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