Betr. Rückerstattung von Einkommenssteuer
Verfasst: 26. Nov 2017, 11:17
Hallo,
im letzten Jahr wurde mir für 2015 Einkommenssteuer zurück erstattet.
Für dieses Jahr muß ich noch die Steuererklärung für 2016 einreichen.
Zählt der Erstattungsbetrag aus 2015 im Jahr 2016 als zu versteuernde Einnahme und falls ja, wie muß ich das in meiner jetzigen Steuererklärung angeben?
Vielen Dank für die Antwort.
Schöne Grüße,
Peter
im letzten Jahr wurde mir für 2015 Einkommenssteuer zurück erstattet.
Für dieses Jahr muß ich noch die Steuererklärung für 2016 einreichen.
Zählt der Erstattungsbetrag aus 2015 im Jahr 2016 als zu versteuernde Einnahme und falls ja, wie muß ich das in meiner jetzigen Steuererklärung angeben?
Vielen Dank für die Antwort.
Schöne Grüße,
Peter