Vorläufigkeitsvermerk nicht verstanden
Verfasst: 18. Okt 2017, 17:11
Hallo zusammen,
in meinem Steuerbescheid steht ein Vorläufigkeitsvermerk
Grund:
Was könnte man den noch abziehen falls die Entscheidung vom Gericht pos. ausfallen sollte?
Lohnt es sich dafür Einspruch einzulegen? Macht ihr das?
Vielen Dank für eure Hilfe
in meinem Steuerbescheid steht ein Vorläufigkeitsvermerk
Auf der Seite (https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 24138.html) steht als Ratschlag, dass man trotz des Vorläufigkeitsvermerks Einspruch einlegen sollte.Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts
Grund:
Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen negativen Progressionsvorbehalts vs Abzug der Arbeitslosenbeiträge in voller Höhe.Dieser Vorläufigkeitsvermerk ist in 2 Punkten problematisch:
Der Vorläufigkeitsvermerk bezieht sich nur auf den Abzug im Wege des sog. negativen Progressionsvorbehalts; der Abzug der Arbeitslosenbeiträge in voller Höhe wird nicht vom Vorläufigkeitsvermerk erfasst. Wer sich den vollen Abzug offen halten will, muss trotz Vorläufigkeitsvermerk Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Was könnte man den noch abziehen falls die Entscheidung vom Gericht pos. ausfallen sollte?
Lohnt es sich dafür Einspruch einzulegen? Macht ihr das?
Vielen Dank für eure Hilfe