Vorläufigkeitsvermerk nicht verstanden

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SteuerRatSuchender
Beiträge: 17
Registriert: 24. Aug 2017, 17:17

Vorläufigkeitsvermerk nicht verstanden

Beitrag von SteuerRatSuchender »

Hallo zusammen,

in meinem Steuerbescheid steht ein Vorläufigkeitsvermerk
Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts
Auf der Seite (https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 24138.html) steht als Ratschlag, dass man trotz des Vorläufigkeitsvermerks Einspruch einlegen sollte.
Grund:
Dieser Vorläufigkeitsvermerk ist in 2 Punkten problematisch:

Der Vorläufigkeitsvermerk bezieht sich nur auf den Abzug im Wege des sog. negativen Progressionsvorbehalts; der Abzug der Arbeitslosenbeiträge in voller Höhe wird nicht vom Vorläufigkeitsvermerk erfasst. Wer sich den vollen Abzug offen halten will, muss trotz Vorläufigkeitsvermerk Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen negativen Progressionsvorbehalts vs Abzug der Arbeitslosenbeiträge in voller Höhe.
Was könnte man den noch abziehen falls die Entscheidung vom Gericht pos. ausfallen sollte?
Lohnt es sich dafür Einspruch einzulegen? Macht ihr das?

Vielen Dank für eure Hilfe
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