Berechnung von Erstattungszinsen bei Korrektur des Einkommenssteuerbescheids
Verfasst: 17. Mai 2017, 17:07
Hallo liebe Forum-Gemeinschaft,
weil es mir nun schon zum wiederholten Male passiert ist und die Ausführungen im Internet nicht weiterhelfen, frage ich mal in die kompetente Runde. Es geht um die Berechnung von Erstattungszinsen im Falle der Korrektur eines Einkommensteuerbescheids.
Hier der konkrete Fall:
- nach Abgabe der Einkommensteuererklärung ermittelt das FA, dass 425 Euro Einkommenssteuer von mir zu viel entrichtet wurden
- weil die freiwillige Abgabe erst nach mehr als 3 Jahren erfolgte, werden Erstattungszinsen festgesetzt
- für die Berechnung der Zinsen wird der o.g. zu viel entrichtete Betrag auf 400 Euro abgerundet
Nachdem mir der Bescheid zugeht, stelle ich fest, dass mir das FA fälschlicherweise zu viel Einkommenssteuer berechnet hat. Ich gehe in den Widerspruch. Dem Widerspruch wird entsprochen und das FA ermittelt, dass ich 455 Euro Einkommenssteuer zu viel entrichtet habe. 425 Euro habe ich ja bereits zurückerhalten. Nun bekomme ich noch die fehlenden 30 Euro nachgezahlt.
Allerdings erhalte ich auf diese 30 Euro keine Erstattungszinsen, weil ich erneut der Abrundung auf volle 50 Euro unterliege.
Somit habe ich insgesamt 2 mal eine Abrundung erfahren (einmal 25 Euro und einmal 30 Euro).
Hätte das FA aber gleich beim ersten Mal alles korrekt erfasst, dann hätte es nur eine Abrundung von 5 Euro (455 --> 450) gegeben.
Nun die Frage, ob das Vorgehen des FA tatsächlich so korrekt ist. Darf das Finanzamt mehrfach die Abrundung auf volle 50 Euro vornehmen oder muss der Gesamtfall betrachtet werden und nur einmal abgrundet werden?
Besten DANK!
weil es mir nun schon zum wiederholten Male passiert ist und die Ausführungen im Internet nicht weiterhelfen, frage ich mal in die kompetente Runde. Es geht um die Berechnung von Erstattungszinsen im Falle der Korrektur eines Einkommensteuerbescheids.
Hier der konkrete Fall:
- nach Abgabe der Einkommensteuererklärung ermittelt das FA, dass 425 Euro Einkommenssteuer von mir zu viel entrichtet wurden
- weil die freiwillige Abgabe erst nach mehr als 3 Jahren erfolgte, werden Erstattungszinsen festgesetzt
- für die Berechnung der Zinsen wird der o.g. zu viel entrichtete Betrag auf 400 Euro abgerundet
Nachdem mir der Bescheid zugeht, stelle ich fest, dass mir das FA fälschlicherweise zu viel Einkommenssteuer berechnet hat. Ich gehe in den Widerspruch. Dem Widerspruch wird entsprochen und das FA ermittelt, dass ich 455 Euro Einkommenssteuer zu viel entrichtet habe. 425 Euro habe ich ja bereits zurückerhalten. Nun bekomme ich noch die fehlenden 30 Euro nachgezahlt.
Allerdings erhalte ich auf diese 30 Euro keine Erstattungszinsen, weil ich erneut der Abrundung auf volle 50 Euro unterliege.
Somit habe ich insgesamt 2 mal eine Abrundung erfahren (einmal 25 Euro und einmal 30 Euro).
Hätte das FA aber gleich beim ersten Mal alles korrekt erfasst, dann hätte es nur eine Abrundung von 5 Euro (455 --> 450) gegeben.
Nun die Frage, ob das Vorgehen des FA tatsächlich so korrekt ist. Darf das Finanzamt mehrfach die Abrundung auf volle 50 Euro vornehmen oder muss der Gesamtfall betrachtet werden und nur einmal abgrundet werden?
Besten DANK!