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Gewerbeanmeldung möglich ? Gewerbesteuerregelung

Verfasst: 27. Apr 2017, 21:04
von crush64
Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir arbeitet in einem Friseursalon und möchte sich gerne selbstständig machen. Aus diesem Grund hat sie angefangen, Dienstleistungen privat anzubieten , um festzustellen , ob es gut bei Ihren potentiellen Kunden gut ankommen würde. Aus diesen Dienstleistungen resultieren keine Gewinne. Jedoch ist das positive Feedback so gut ,dass sie es gerne neben ihrer Arbeit zusätzlich ihre privaten Dienstleistungen gewinnorientiert anbieten wollen würde.

Kann mir jemand verraten , wie der Gesetzgeber diese Situation begutachtet? Sie ist gelernte Friseurin und würde Dienstleistungen anbieten, die im Salon ihrer Arbeitgeberin nicht angeboten werden. Kann bzw. darf sie sich selbstständig machen ?
Mal angenommen Sie würde jährlich 17.000€ aus nichtselbständiger Arbeit verdienen. Und der Gewinn aus selbständiger Arbeit läge bei knapp 20.000€.

um den Sachverhalt zu konkretisieren würde ich zu diesem Beispiel 2 Fragen stellen.
1.) Darf Sie sich selbstständig machen ? Wenn ja, in welcher Form ? (Kleingewerbe, Gewerbe ... )
2.) Mal angenommen sie dürfte es, wie sieht es mit der Steuerregelung aus ? Wie hoch wären die Gewerbesteuern und wie hoch wäre die Einkommensteuer zu der geschilderten Situation.

Ich danke im Voraus und LG.

Re: Gewerbeanmeldung möglich ? Gewerbesteuerregelung

Verfasst: 27. Apr 2017, 22:40
von muemmel
Kleingewerbe, Gewerbe Es gibt kein Kleingewerbe, es gibt nur ein Gewerbe. Ein solches darf sie natürlich anmelden.
Wie hoch wären die Gewerbesteuern und wie hoch wäre die Einkommensteuer Nun ja - wichtiger als die Gewerbesteuer, die hier bei null läge, wäre die Umsatzsteuer: Bei einem Gewinn von 17.000 Euro liegt der Umsatz ja sicher über 17.500 Euro - folglich zahlt sie 19 % Umsatzsteuer. Und die Einkommensteuer auf 37.000 Euro liegt bei ca. 7.000 Euro, wovon ca. 750 Euro schon durch die monatliche Lohnsteuer getilgt sind (ich unterstelle mal Steuerklasse 1). Folglich fallen noch ca. 6200 Euro Einkommensteuer, 350 Euro Soli und ggf. die Kirchensteuer an. Abgeführte Umsatzsteuer mindert natürlich den Gewinn und damit die Einkommensteuer.