Bescheid zur Steuerfestsetzung unter Vorbehalt
Verfasst: 10. Apr 2017, 22:31
Hallo zusammen.
Ich habe einen Bescheid zur Steuerfestsetzung für die Jahre 2013-2015 bekommen aufgrund von Nichtabgabe der Steuererklärung (es wurde mir erstmalig Ende Januar diesen Jahres mitgeteilt, dass ich diese unverzüglich nachzureichen habe und verpflichtet bin jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben).
Der Bescheid ist nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Meine Frage: Muss ich einen gesonderten Einspruch einlegen (mit Aussetzung der Vollziehung) oder reicht einfach die Nachreichung der Steuererklärungen in der gegebenen Frist aus (muss ich hier trotzdem dann den geforderten Betrag erstmal nachzahlen?)?
Grüße
Frank
Ich habe einen Bescheid zur Steuerfestsetzung für die Jahre 2013-2015 bekommen aufgrund von Nichtabgabe der Steuererklärung (es wurde mir erstmalig Ende Januar diesen Jahres mitgeteilt, dass ich diese unverzüglich nachzureichen habe und verpflichtet bin jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben).
Der Bescheid ist nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Meine Frage: Muss ich einen gesonderten Einspruch einlegen (mit Aussetzung der Vollziehung) oder reicht einfach die Nachreichung der Steuererklärungen in der gegebenen Frist aus (muss ich hier trotzdem dann den geforderten Betrag erstmal nachzahlen?)?
Grüße
Frank