Seite 1 von 1

Bescheid zur Steuerfestsetzung unter Vorbehalt

Verfasst: 10. Apr 2017, 22:31
von Frank75
Hallo zusammen.

Ich habe einen Bescheid zur Steuerfestsetzung für die Jahre 2013-2015 bekommen aufgrund von Nichtabgabe der Steuererklärung (es wurde mir erstmalig Ende Januar diesen Jahres mitgeteilt, dass ich diese unverzüglich nachzureichen habe und verpflichtet bin jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben).
Der Bescheid ist nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

Meine Frage: Muss ich einen gesonderten Einspruch einlegen (mit Aussetzung der Vollziehung) oder reicht einfach die Nachreichung der Steuererklärungen in der gegebenen Frist aus (muss ich hier trotzdem dann den geforderten Betrag erstmal nachzahlen?)?


Grüße
Frank

Re: Bescheid zur Steuerfestsetzung unter Vorbehalt

Verfasst: 11. Apr 2017, 09:23
von schlauelia
nein, ein Einspruch ist nicht erforderlich, aber Sie sollten unverzüglich die Erklärungen ab 2013 einreichen und zahlen sollten Sie auch. Wenn Sie ausrechnen können, ob nach Abgabe der Erklärungen 2013 bis 2015 weniger Steuern rauskäme, könnten Sie immer noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. eines Teilbetrages stellen. Aber mein Tipp: zahlen Sie fristgemäß und machen Sie umgehend die Erklärungen!
Lia

Re: Bescheid zur Steuerfestsetzung unter Vorbehalt

Verfasst: 12. Apr 2017, 22:26
von StephanM
Die Einreichung der Steuererklärung gilt als Änderungsantrag nach §164 Abs. 2 AO.
Der Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO könnte aber auch bedeuten, dass neben der Schätzung noch eine Betriebsprüfung angedacht ist. Warum sind sie denn zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet?