Seite 1 von 1

Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen

Verfasst: 22. Feb 2017, 19:29
von steuerberaten_user
Hallo,

ich habe heute vom Finanzamt einen Bescheid bekommen, in dem steht, dass am 10.03.2017 für das 1. VJ 17 die Steuerzahlung fällig ist.
Warum bekomme ich so einen Bescheid? Und das schon fürs 1. VJ 2017?

Mein Profil:
- angestellt
- verheiratet (habe die Steuerklasse 3, und meine Frau die 5)

Auf euere Hilfe / Erklärung würde ich mich sehr freuen.

Re: Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen

Verfasst: 22. Feb 2017, 19:58
von schlauelia
wie heißt der Bescheid genau? Wurden bei Ihnen im Bescheid für 2015 VZ festgesetzt?
Einfach mal beim Finanzamt abrufen und fragen, wenn Sie nicht klar kommen.
Lia

Re: Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen

Verfasst: 24. Feb 2017, 11:21
von StephanM
Das sind Quartalsweise Vorauszahlungen zum 10.03, 10.06, 10.09. und 10.12.
Diese werden festgesetzt, wenn die Lohnsteuer aus dem Arbeitsverhältnis nicht ausreichen für die Jahressteuer, weil...
- andere Einkünfte hinzukommen, die bisher nicht dem Steuerabzug unterlagen: V+V, PV-Anlage, anderes Gewerbe, selbständige Tätigkeit, ... .
- Elterngeld oder andere Ersatzleistungen gezahlt werden, die unter dem Progressionsvorbehalt stehen,
- mit dem letzten Steuerbescheid eine hohe Nachzahlung fällig war.

Re: Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen

Verfasst: 24. Feb 2017, 13:07
von schlauelia
scheint gelöst zu sein, da keine Rückmeldung

Re: Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen

Verfasst: 24. Feb 2017, 22:07
von steuerberaten_user
Habe beim Finanzamt angerufen.
Da mit dem letzten Steuerbescheid eine hohe Nachzahlung fällig war, muss ich ab jetzt quartalsweise Steuervorauszahlung leisten.

Ihr habt schon richtig vermutet. Danke!

Re: Hinweis auf demnächst fällige Steuerzahlungen

Verfasst: 26. Feb 2017, 21:06
von StephanM
Die Frage ist, warum war eine entsprechende Nachzahlung fällig und ob dieser Sachverhalt auch in den Folgejahren eintreten wird.
Wenn es nur ein einmaliger Vorgang war, z.B. wegen Krankebngeld, dann kann es sein, das für 2017 die Vorauszahlung unbegründet ist und diese später vielleicht komplett erstattet werden muss.

Was war also der Grund für die hohe Nachzahlung und besteht dieser Grund auch in 2017?