Verfahren; Belege nachreichen

Diskutieren Sie über ...
Antworten
Emmerich
Beiträge: 1
Registriert: 10. Feb 2017, 07:52

Verfahren; Belege nachreichen

Beitrag von Emmerich »

Hallo miteinander,

ich sitze gerade über ein Problem, bei dem ich Sie um Hilfe bitten möchte:

Es geht um die Einkommensteuer 2014. Als der Bescheid kam, waren Schuldzinsen im Bereich der Vermietungseinkünfte nicht anerkannt worden. Es wurde seinerzeit Einspruch eingelegt. Die Einspruchsentscheidung wurde zu Ungunsten des Steuerpflichtigen getroffen. Aus diesem Grund ist nun ein Verfahren beim Finanzgericht anhängig.

Der Steuerpflichtige hat nun im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2015 festgestellt, dass für Altjahre Vorsorgeaufwendungen vergessen wurden.

Diese wurden nun mit einfachen Schreiben an das Finanzamt gesendet, mit der Bitte um Anerkennung.

Das Finanzamt möchte diese Aufwendungen nicht anerkennen, da Verfahrensrechtlich keine Möglichkeit bestünde die Aufwendungen „in die Veranlagung“ reinzubekommen. Eine Klageerweiterung sei mangels Vorverfahren auch nicht möglich.

Ich war der Meinung, dass durch den Einspruch und das anhängige Verfahren der Bescheid 2014 noch nicht bestandskräftig geworden ist und daher die Aufwendungen nachgereicht werden könnten.

Meine Frage ist:

Kann ich die Aufwendungen noch in die Veranlagung bekommen?


Vielen Dank für die Antworten

Emmerich
Antworten