Einkommensteuererklärung nach Heirat

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Sternenman
Beiträge: 2
Registriert: 22. Okt 2016, 13:58

Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von Sternenman »

Hallo,

ich bin neu hier und auch im Steuer-Recht sehr wenig belesen und deshalb folgender Fall zur Diskussion:

Person A und Person B haben in Deutschland (Bayern) geheiratet. Beide Personen haben nach der Hochzeit Steuerklasse 4 ohne irgend welche Freibeträge etc. Person A hat bereits im Januar 2016 die erforderliche Einkommensteuererklärung selbst für das Kalenderjahr 2015 gemacht und diese ist auch beschieden.

Person B hat die Steuererklärung aufgrund der jahrelangen und zurückliegenden Vertretung durch ein Steuerbüro (Steuerberater) für das Kalenderjahr 2015 noch nicht erstellt und beim Finanzamt eingereicht. Frist hierfür ist durch die Vertretung durch den Steuerberater ja bis längstens 31.12.2016. Was passiert nun, wenn Person B die Steuererklärung über ihren Steuerberater dann beim Finanzamt einreicht genau? Hat dies insbesondere Auswirkungen auf Person A und dessen bereits durch Bescheid beschiedene Steuererklärung? Muß Person A ggf. sogar ein für das Steuerjahr 2015 vom Finanzamt ausgezahltes Guthaben ggf. wieder an das Finanzamt zurückzahlen, wenn Person B ggf. eine Steuernachzahlung aus ihrer eigenen Steuererklärung für 2015 zu erwarten hätte?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von muemmel »

A und B lassen sich offenbar getrennt veranlagen - gemeinhin keine gute Idee. Aber die Steuererklärung von B wird keinerlei Auswirkung auf A haben - darum heißt es ja "getrennte Veranlagung".
Sternenman
Beiträge: 2
Registriert: 22. Okt 2016, 13:58

Re: Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von Sternenman »

muemmel hat geschrieben:A und B lassen sich offenbar getrennt veranlagen - gemeinhin keine gute Idee. Aber die Steuererklärung von B wird keinerlei Auswirkung auf A haben - darum heißt es ja "getrennte Veranlagung".
Es mag ja Fälle geben, in denen A am Anfang des Jahres (bei Abgabe und Bescheidung der ihn betreffenden Einkommensteuererklärung) noch nicht wußte, dass es eine Hochzeit gibt? Manche Leute heiraten sozusagen "über Nacht" in Las Vegas. :mrgreen:

Kann man aus der Antwort schließen, dass A und B dann faktisch für 2016 getrennt "veranlagt werden". Welche Vorteile hätte es denn möglicherweise gehabt, wenn A die Hochzeit abgewartet hätte und erst nach der Hochzeit dann zusammen mit B veranlagt würde?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von muemmel »

Es mag ja Fälle geben, in denen A am Anfang des Jahres (bei Abgabe und Bescheidung der ihn betreffenden Einkommensteuererklärung) noch nicht wußte, dass es eine Hochzeit gibt? Und zwar wie? Als A im Januar 2016 seine Erklärung für 2015 gemacht hat, muß er doch gewußt haben, ob er im Laufe des Jahres 2015 irgendwann geheiratet hat.
Kann man aus der Antwort schließen, dass A und B dann faktisch für 2016 getrennt "veranlagt werden". Nö. A und B wurden für 2016 überhaupt noch nicht veranlagt - man kann nämlich noch gar keine Erklärung für 2016 abgeben.
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