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Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Verfasst: 26. Aug 2016, 10:57
von muemmel
Ich kann zumindest bestätigen, daß das oft so gehandhabt wird - deswegen hatte ich ja empfohlen, sich gleich so zu melden. Offenbar legt das Bürgeramt die entsprechende Passage im Bundesmeldegesetz anders aus als zeitlich - da kann man nichts machen... Immerhin können Sie die Zweitwohnsitzsteuer dann mitabsetzen, als Kosten der doppelten Haushaltsführung.

Re: Ehegemeinschaft und Wohnsitz (Handlungsbedarf)

Verfasst: 26. Aug 2016, 11:59
von muemmel
Nachtrag: Versuchen Sie es doch einfach umgekehrt - also gehen Sie zum Bürgeramt in Hamburg, melden da einen Hauptwohnsitz an und lassen gleichzeitig den Emdener Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umzuwandeln. Alle Gemeinden sind nämlich bestrebt, möglichst viele Leute mit Hauptwohnsitz dazuhaben, weil da Mittelzuweisungen dran hängen. Dazu folgender Link, wo jemand sich am Arbeitsort mit Nebenwohnsitz anmelden wollte und man hat ihm das verwehrt - also exakt das umgekehrte Problem: http://www.frag-einen-anwalt.de/Meldege ... 06349.html