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Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 19. Sep 2015, 01:33
von Lila
Guten Morgen zusammen,

Leider konnte ich zu meiner Frage in der Suche nichts finden. :? deshalb stelle ich meine Frage hier und freue mich auf Eure Antwort.

Was passiert , wenn ich meine Steuererklärung für 2014 zurück nehmen möchte? Ich habe gelesen das es genügt , Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einzulegen und den Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen.Bei einem Rückzug steht man so da, als hätte man die Erklärung nie abgegeben. NUR was bedeutet dann " das ggf. vorschritswidrig zu wenig erhobene Lohnster gesondert nachgefordert werden kann ? (die Lohnsteuer wird doch durch meinen Arbeitgeber direkt abgeführt?)
und kann ich dann im nächsten Jahr für 2015 ganz normal wieder eine Steuererklärung abgeben , ohne dass es Probleme geben könnte? und im darauffolgenden Jahr erst gar keine Steuererklärung abgebe ?

ich hoffe auf Antworte und wünsche einen angenehmen Tag
Viele Grüße
Lila

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 19. Sep 2015, 10:41
von Petz
Wenn es noch keinen Steuerbescheid gibt kann man auch keinen Einspruch einlegen.

Also einen kleinen Zwezeiler an das FA schreiben, dass man seine Erklärung zurückziehen kann.

Gleichwohl kann das FA zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nachfordern.

Was also letztendlich aufs gleiche hinauskommt.....

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 19. Sep 2015, 11:28
von Lila
Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

Es gibt natürlich einen Steuerbescheid, in dem ich natürlich etwas nachzahlen soll. Deshalb ja auch meine Frage. Genau das wollte ich ja wissen.
Wieso ist zuwenig Lohnsteuer einbehalten worden, wenn sie doch direkt vom Gehalt lt. Tabelle einbehalten wurde ?

Und wie sieht es mit meiner weiteren Frage aus, nähmlich ob man in einem Jahr eine Erklärung abgibt und in einem anderen Jahr nicht ? Ist so etwas möglich ?

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 19. Sep 2015, 18:17
von Petz
Wieso ist zuwenig Lohnsteuer einbehalten worden, wenn sie doch direkt vom Gehalt lt. Tabelle einbehalten wurde ?
Da muss man den Arbeitgeber fragen...
Oder wurde vielleicht ein Freibetrag eingetragen, der sich im Nachhinein als nicht korrekt herausgestellt hat?
Oder wurde die falsche Lohnsteuerklasse berücksichtigt ?
Und wie sieht es mit meiner weiteren Frage aus, nähmlich ob man in einem Jahr eine Erklärung abgibt und in einem anderen Jahr nicht ? Ist so etwas möglich ?
Ja, da gibt es keinen Automatismus.
Außer man hat einen Verlusfeststellungsbescheid erhalten.

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 20. Sep 2015, 23:10
von Lila
:oops: :shock: "Verlusfeststellungsbescheid" was ist das ?
Wie Ihr sicherlich erkennen könnt, habe ich wirklich noch so gar keine Ahnung :? :(
Bisher musste ich mich darum nie kümmern.

Die Lohnsteuerklasse ist richtig und Freibeträge wurden nicht eingetragen. Wenn ich auf einen "netto-lohn-rechner" gehe, behält mein AG sogar etwas mehr Lohnstuer ein. Nebentätigkeiten haben ich nicht, auch keine Einnahmen aus Kapital oder Vermietung oder sonst etwas.
Nur die ganz normalen Versicherungen ( keine Riester) und in 2014 auch nur 4 Km zur Arbeit. Irgend etwas muss doch da schief gegangen sein :| denn mein Gehalt ist nicht so hoch, das man damit große Sprünge machen könnte.

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 22. Sep 2015, 17:23
von StephanM
Hi,

bist du alleine mit Stkl 1 oder verheiratet mit 4/4 bzw. 3/5 und dein Partner verdient auch noch?

Was ist ggf. mit Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

MfG

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 23. Sep 2015, 21:47
von Lila
ich bin alleine mit Stkl 1 , Lohnersatzleistungen habe ich nicht. Es ist wirklich nur mein Gehalt (13 Gehälter , kein Urlaubesgeld) . Sonst wirklich nichts weiter. :(

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 24. Sep 2015, 22:25
von StephanM
Hi,
nach deinen Schilderungen gehe ich von einer falschen Lohnsteuerberechnung für das 13. Monatsgehalt aus, es sei denn in deiner Steuererklärung und -bescheid ist irgendwo ein großer Fehler drin.

Ich mache meine Erklärung mit Elster-Formular und die Probeberechnung kam bisher bis auf ein paar Cent hin. Vielleicht machst du auch mal eine Probeberechnung und vergleicht das mit dem Steuerbescheid.

MfG

Re: Rücknahme der Steuererklärung ?

Verfasst: 28. Sep 2015, 14:01
von Lila
ich habe die erklärung auch mit einem programm gemacht und sollte eigentlich 20 Euro zurück bekommen.
sonst hatte das auch immer gestimmt. nur eben dieses mal nicht. und das ist es was ich nicht verstehe :oops: