Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das sein?

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Raptor
Beiträge: 10
Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das sein?

Beitrag von Raptor »

Hallo zusammen, nachdem ich jetzt schon Tage mit diesem Thema verbracht habe, hoffe ich nun dass ihr mir hier helfen könnt. Zunächst mal was passiert ist:

Ich bin Student und habe letztes Jahr für 16 Tage auf dem Wiesen als Aushilfe gearbeitet. Ich habe sonst keine weitere Beschäftigung, bin nur Student. Dabei habe ich 2000€ Netto bekommen. Im Vorfeld wurde mir versichert, dass ich als Student ja die Steuer zurückholen könnte durch die Steuererklärung und würde dann insgesamt etwa bei 3000€ Brutto liegen.

Also habe ich am 2. Februar brav meine Steuererklärung gemacht und jetzt vor einer Woche den Steuerbescheid bekommen: Ich bekomme nur 169€ vom Finanzamt zurück. Also habe ich meine Kollegen kontaktiert (wir haben alle den selben Vertrag gehabt, haben auch die selbe Abrechnung und die selbe elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Die Beträge und Abgaben sind bei uns allen 4 EXAKT identisch.
Etwas komisch war, dass wir alle erst eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 1 und etwa 900€ Abgaben und dann noch eine zweite Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 6 und 169€ Abgaben bekommen haben (Netto war es beides mal 2000€).

Und obwohl alles bisher identisch war, haben ALLE meine 3 Kollegen 1004€ Steuern zurückbezahlt bekommen und ich nur 169€. Und wir sind alle bei verschiedenen Finanzämtern in ganz Deutschland verteilt (2x BW. Bayern und Hessen). Nun frage ich mich wie das sein kann.

Ich war natürlich bereits beim Finanzamt und habe nachgefragt, die genervte Dame am Tresen konnte und wollte mir nicht helfen, also habe ich Einspruch eingelegt, der jetzt aber heute abgelehnt wurde. Ich habe zwar erneut Einspruch eingelegt, aber glaube nicht, dass sich jemand beim Finanzamt wirklich Mühe damit macht.

Ich bin leider nur Student, habe kein Einkommen und komme mit meinem Geld sowieso kaum über die Runden. Ich kann mir keinen Rechtsanwalt oder Steuerberater leisten und bin auf die 830€ wirklich angewiesen. :( Daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt! Was habe ich noch für Möglichkeiten? Und habt ihr eine Idee was da falsch gelaufen sein könnte? :)
Zuletzt geändert von Raptor am 20. Mai 2015, 17:37, insgesamt 2-mal geändert.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Finanzamt betrügt mich?

Beitrag von Petz »

Das Finanzamt betrügt nicht.

Auf diesem Niveau wird sich hier nicht unterhalten.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Raptor
Beiträge: 10
Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von Raptor »

Na gut, der Titel war vielleicht etwas reißerisch gewählt, ich dachte dann meldet sich eher jemand :|

Ich habe ihn geändert.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von muemmel »

Sie könnten sich ja mal die Mühe machen, mitzuteilen, warum das FA Ihren Einspruch abgelehnt hat.
Raptor
Beiträge: 10
Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von Raptor »

Diese Information hatte ich beim Schreiben des Threats leider noch nicht. Die Begründung habe ich jetzt erst auf Nachfrage bekommen:

Das Finanzamt hat wohl von meinem Arbeitgeber nur den Betrag erhalten, den ich ausgezahlt bekommen habe. Der Fehler liegt also scheinbar beim Arbeitsgeber. Ich habe dazu bereits einen neuen Threat angelegt:
http://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=97&t=4330
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von muemmel »

Das Finanzamt hat wohl von meinem Arbeitgeber nur den Betrag erhalten, den ich ausgezahlt bekommen habe. Also 2000 Euro, welche der AG dann 2mal gezahlt hat? Wer soll das denn glauben?
Der Fehler liegt also scheinbar beim Arbeitsgeber. Ich habe dazu bereits einen neuen Threat angelegt: Ja, und ich hatte dort schon erwähnt, daß ich die Sachverhaltsschilderung für Unfug halte. Und da Sie auch auf Nachfrage nicht bereit sind, die Begründung des FA anzugeben, verschwenden Sie hier offenbar bloß unsere Zeit. Übrigens lehnen Finanzämter Einsprüche schriftlich ab - wäre die Geschichte wahr, hätten Sie also eine schriftliche Begründung, aus der Sie zitieren könnten.
Raptor
Beiträge: 10
Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von Raptor »

Was soll denn dieses unfreundliche Verhalten? Ich kenne mich damit eben nicht so aus.

Mit der Auszahlung meinte ich nicht die 2000€, sondern die 170€ die ich vom Finanzamt bekommen habe.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von muemmel »

Okay, letzte Ansage: Sie zitieren jetzt bitte mal den ablehnenden Bescheid des FA. Tun Sie das nicht, ist endgültig klar, daß das hier ein Fake ist.
Raptor
Beiträge: 10
Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von Raptor »

Außerdem habe ich die Begründung doch angegeben. :shock:

Aber ich kann die Begrünung auch gerne zitieren:
Die Lohndaten wurden den elektronisch übermittelten Werten ihres Arbeitgebers entnommen. Eine geänderte Steuerberechnung kann meine Erachtens aus folgenden Gründen nicht erfolgen:
Sie haben zwei Gehaltsabrechnungen für den Monat Oktober erhalten. In der ersten Gehaltsabrechnung (erstellt am 16.10.2014) wurde eine falsche Berechnung mit zu hohem Lohnsteuerabzug vorgenommen. Diese falsche Berechnung wurde in der zweiten Abrechnung (erstellt am 10.11.2014) korrigiert. Die darin ausgewiesene Lohnsteuer i.H.v. 149€ usw. wurde uns in der Lohnsteuerjahresbescheinigung übermittelt. Da dies auch der Wert ist, den ihr damaliger Arbeitgeber tatsächlich an das Finanzamt abgeführt hat, kann auch nur dieser Betrag an Sie "zurückerstattet" werden. Sind Sie der Meinung, die Jahresbescheinigung sei falsch, müssen Sie sich mit dem damaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen und ggf. ein besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014 nachreichen.
Das habe ich gemacht, man hat mir mitgeteilt dass ich aus steuererleichternden Gründen in Steuerklasse 6 verlegt wurde. Dem hätte ich widersprechen können angeblich, was ich nicht habe, da mir gar nicht bewusst war, dass ich in 6 verlegt wurde. Mir wurde das nicht mitgeteilt, geschweige denn dass ich irgendeine Vereinbarung unterschrieben hätte. Ich kann selbst nicht beurteilen, ob Steuerklasse 6 einen Vorteil für den Arbeitgeber bringt, Fakt ist er hat mich in Steuerklasse 6 verlegt ohne das mit mir abzusprechen.

Und NEIN die Geschichte habe ich mir nicht ausgedacht, es entspricht alles der Wahrheit. Ich kann, wenn Sie wollen, heute Abend sämtliche Unterlagen einscannen und hier zur Verfügung stellen. Selbstverständlich werde ich alle Angaben zu meiner Identität und Steuerdaten schwärzen.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von muemmel »

Na schön - es scheint doch kein Fake zu sein. Wenn die Lohnsteuer nicht abgeführt wurde, können Sie sie allerdings auch nicht vom Finanzamt zurückverlangen. Dann wäre Ihr Arbeitgeber der Ansprechpartner. Der hat ja die Steuer offenbar nicht abgeführt. Und ich fürchte, am Anwalt führt kein Weg vorbei - für Menschen mit wenig Geld gibt es Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Besorgen Sie sich eine entsprechende Bescheinigung und gehen damit zum Anwalt.
Raptor
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Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von Raptor »

Okay, danke schön! Damit kann ich was anfangen :)
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von muemmel »

Man könnte das Ganze sogar als Betrug werten (des Arbeitgebers an Ihnen), denn der hat das Geld ja einbehalten, ohne es ans Finanzamt abzuführen. Aber eine Strafanzeige bringt Ihnen das Geld nicht zurück, insofern bleibe ich bei dem Rat, zum Anwalt zu gehen - falls der eine Anzeige sinnvoll findet, kann man das dann immer noch machen.
Raptor
Beiträge: 10
Registriert: 20. Mai 2015, 17:12

Re: Unterschiedliche Bewertung durch das FA - Wie kann das s

Beitrag von Raptor »

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Dann werde ich mal nächste Woche zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen.
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